Zu den immissionsschutzrechtlich relevanten Immissionen zählen insbesondere:
- Geräusche, z. B. Verkehrslärm, Rasenmäherlärm, Baulärm, Gaststättenbetrieb,
- Erschütterungen, Vibrationen, ausgelöst z. B. durch Kompressoren, Musikanlagen,
- Licht, z. B. durch Flutlichtanlagen,
- Elektromagnetische Felder, z. B. in der Nähe von Hochspannungsleitungen,
- Luftverschmutzung durch Abgase, Qualm, Rauch, Stäube, Mikroorganismen, ausgelöst z. B. durch Industrie, Landwirtschaft oder Fahrzeuge,
- Gerüche, z. B. durch Abfallbehandlungsanlagen, Tierhaltung oder Chemiebetriebe.
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