Zu den immissionsschutzrechtlich relevanten Immissionen zählen insbesondere:

  • Geräusche, z. B. Verkehrslärm, Rasenmäherlärm, Baulärm, Gaststättenbetrieb,
  • Erschütterungen, Vibrationen, ausgelöst z. B. durch Kompressoren, Musikanlagen,
  • Licht, z. B. durch Flutlichtanlagen,
  • Elektromagnetische Felder, z. B. in der Nähe von Hochspannungsleitungen,
  • Luftverschmutzung durch Abgase, Qualm, Rauch, Stäube, Mikroorganismen, ausgelöst z. B. durch Industrie, Landwirtschaft oder Fahrzeuge,
  • Gerüche, z. B. durch Abfallbehandlungsanlagen, Tierhaltung oder Chemiebetriebe.

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