Kurzbeschreibung

Das Ampelmodell ist eine Möglichkeit, die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe anschaulich darzustellen. Die Grenzen zwischen den Einstufungen in grün (akzeptierter Bereich), gelb (Maßnahmen erforderlich) und rot (nicht akzeptabel) werden dabei von der Einhaltung von Grenzwerten und einer Risikobewertung bestimmt. Um diese vornehmen zu können, müssen die Datengrundlagen ausreichend sein. Mit dieser Checkliste kann geprüft werden, welche Daten vorhanden sind bzw. fehlen.

Checkliste

  Check OK Bemerkungen
1) Gibt es für die Stoffe, die in Ihrem Betrieb vorkommen, Arbeitsplatzgrenzwerte nach TRGS 900 oder EU-Luftgrenzwerte?    
2) Gibt es für die Stoffe, die in Ihrem Betrieb vorkommen, Beurteilungsmaßstäbe (Akzeptanz- und Toleranzschwellen) in der TRGS 910?    
3) Gibt es für die Stoffe, die in Ihrem Betrieb vorkommen, Grenzwerte in der MAK-Werte-Liste der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)?   https://series.publisso.de/de/pgseries/overview/mak/lmbv/curIssue
4) Gibt es ausländische Arbeitsplatzgrenzwerte oder frühere TRK-Werte, die Sie zur Gefährdungsbeurteilung heranziehen können?   Ausländische Arbeitsplatzgrenzwerte finden Sie im Internet-Angebot des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV (https://limitvalue.ifa.dguv.de).
5) Gibt es für die Stoffe, die in Ihrem Betrieb vorkommen, in den Stoffdossiers zur Registrierung nach REACH bei der ECHA geeignete DNELs?   DNELs finden sie z. B im Erweiterten Sicherheitsdatenblatt. Eine Liste von DNELs können Sie auch auf der Internetseite des IFA herunterladen (https://www.dguv.de/ifa/gestis/gestis-dnel-liste/index.jsp).
6) Gibt es für die in Ihrem Betrieb durchgeführten Tätigkeiten Handlungshilfen der Berufsgenossenschaft oder Branchenregelungen?   Zugang zu Arbeitshilfen der Berufsgenossenschaften finden Sie unter www.dguv.de oder auf der Internetseite ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
7) Verfügen Sie aus anderen Quellen über ausreichende Informationen, um die Gefährdung durch Einwirkung von Gefahrstoffen zu beurteilen?   Risikobeschreibungen finden sich z. B. im IFA-Handbuch (https://www.dguv.de/ifa/publikationen/ifa-handbuch/index.jsp).
8) Wenn Sie die Einhaltung der Akzeptanzschwelle nach TRGS 910 nicht nachweisen können: Haben Sie Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik entsprechend der §§ 815 Gefahrstoffverordnung getroffen?   Der "Stand der Technik" wird in der TRGS 460 näher beschrieben.
9) Treten an gefahrstoffbelasteten Arbeitsplätzen Erkrankungen oder gesundheitliche Probleme der Beschäftigten auf, die möglicherweise mit der Gefahrstoffbelastung zusammenhängen?   In diesem Fall müssen Sie den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), insbesondere Anhang Teil 1 anbieten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge