Kurzbeschreibung

Maschinenhersteller müssen nach 2006/42/EG im Rahmen des CE-Konformitätsverfahrens eine Gefahrenanalyse mit Risikobeurteilung durchführen. Auch Betreiber werden zum Hersteller, wenn sie Maschinen verketten, Maschinen für den Eigengebrauch herstellen oder Maschinen umbauen, vervollständigen oder modernisieren und dabei wesentlich verändern. Anhand der Tabelle kann überprüft werden, ob alle sicherheitstechnischen Anforderungen eingehalten sind oder weitere Schutzmaßnahmen erforderlich werden.

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