Als Gas ist Formaldehyd extrem entzündbar und bildet mit Luft explosionsfähige Gemische.

Formaldehyd wird hauptsächlich über den Atemtrakt aufgenommen, mögliche Gesundheitsgefährdungen sind:

  • Formaldehyd ist krebserzeugend (Kat. 1B) und keimzellmutagen (Kat. 2),
  • reizt Augen, Atemwege, Schleimhäute und Haut,
  • gehört zu den häufigsten Berufsallergenen.
 
Achtung

Gefahren beim Umgang mit hochkonzentrierten Formaldehydlösungen

Je höher die Konzentration an Formaldehyd in der Lösung ist, desto gravierender sind die verursachten Gesundheitsschäden, z. B. Ekzeme, Verätzungen. Diese Gefährdungen müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden, u. a. geeignetes Material der Schutzhandschuhe.

Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) liegt bei 0,3 ml/m³ (ppm) bzw. 0,37 mg/m³. Ein desinfizierter Raum darf erst freigegeben werden, wenn die Konzentration von Formaldehyd in der Raumluft den Wert von 0,3 ppm nicht überschreitet (Abschn. 5.6.2 TRGS 522). Der Richtwert des Bundesgesundheitsamtes für die Innenraumluft liegt bei 0,1 mg/m³.

Die untere Explosionsgrenze beträgt 7 Vol.-% bzw. 87 g/m³, die obere Explosionsgrenze 73 Vol.-% bzw. 910 g/m³. Formaldehyd bildet spontan Polymere und wird deshalb durch Zusatz von Chemikalien (z. B. Methanol) stabilisiert.

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