Organisatorische Schutzmaßnahmen sind z. B.:
- Betriebsanweisungen erstellen und Unterweisungen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mind. jährlich durchführen.
- Beschäftigungsverbote für Jugendliche und Schwangere oder stillende Frauen beachten.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren.
- Lüftungs- und Absaugeinrichtungen mind. einmal jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen.
- Einrichtungen für das Feuerverzinken, wie z. B. bestimmte Anschlagmittel, Schleuderkörbe und Traversen, mind. jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person auf arbeitssicheren Zustand prüfen (s. Anhang 6 DGUV-I 209-086).
- Offene Bäder mit Warnzeichen kennzeichnen: "Warnung vor einer Gefahrstelle (Allgemeines Warnzeichen W001)" mit einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift "Umwehrungen und Randleisten betreten verboten".
- Zutritt für Unbefugte verbieten (Verbotszeichen D-P006).
Spritzen von Zink vermeiden:
- Werkstücke langsam eintauchen und herausziehen,
- Werkstücke sollten möglichst nicht feucht sein.
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