Organisatorische Schutzmaßnahmen sind z. B.:

  • Betriebsanweisungen erstellen und Unterweisungen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mind. jährlich durchführen.
  • Beschäftigungsverbote für Jugendliche und Schwangere oder stillende Frauen beachten.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren.
  • Lüftungs- und Absaugeinrichtungen mind. einmal jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen.
  • Einrichtungen für das Feuerverzinken, wie z. B. bestimmte Anschlagmittel, Schleuderkörbe und Traversen, mind. jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person auf arbeitssicheren Zustand prüfen (s. Anhang 6 DGUV-I 209-086).
  • Offene Bäder mit Warnzeichen kennzeichnen: "Warnung vor einer Gefahrstelle (Allgemeines Warnzeichen W001)" mit einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift "Umwehrungen und Randleisten betreten verboten".
  • Zutritt für Unbefugte verbieten (Verbotszeichen D-P006).
  • Spritzen von Zink vermeiden:

    • Werkstücke langsam eintauchen und herausziehen,
    • Werkstücke sollten möglichst nicht feucht sein.

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