Hier können Sie auf vorhandene Gefahrstoffverzeichnisse zurückgreifen und diese um die sicherheitstechnischen Kenngrößen erweitern (wenn möglich).

In einigen Fällen ist es sinnvoll, die Stoffe, die eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können, mit ihren sicherheitstechnischen Kenngrößen separat in einer Tabelle zu erfassen (s. Abschn. 4.2).

 
Achtung

Flüssigkeiten

Bei der Zusammenstellung der flüssigen Stoffe dürfen nicht nur hochentzündliche, leichtentzündliche und entzündliche Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt < 55 °C berücksichtigt werden. Grund: z. B. sind chlorierte Kohlenwasserstoffe wie Dichlormethan zwar nicht entzündlich, können aber explosive Atmosphäre bilden.

Auch die Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt > 55 °C, die auf ihren Flammpunkt oder darüber erwärmt werden, können explosive Atmosphäre bilden und gehören damit in die Betrachtung.

Nach CLP-Verordnung werden brennbare Flüssigkeiten als extrem entzündbar, leicht entzündbar bzw. entzündbar bezeichnet, Flammpunkte werden neu festgelegt:

 
  Stoff- und Zubereitungsrichtlinie CLP-Verordnung Stoff- und Zubereitungsrichtlinie CLP-Verordnung Stoff- und Zubereitungsrichtlinie CLP-Verordnung
Bezeichnung hochentzündlich extrem entzündbar leichtentzündlich leicht entzündbar entzündlich entzündbar
Flammpunkt unter 0 °C (Siedepunkt ≤ 35 °C) unter 23 °C (Siedepunkt ≤ 35 °C) von 0 °C bis unter 21 °C unter 23 °C von 21 °C bis 55 °C von 23 °C bis 60 °C Einstufung

Die Einstufung und Kennzeichnung der Stoffe und Gemische erfolgen nach CLP-Verordnung.

In die Stoffliste gehören auch explosionsfähige Atmosphäre bildende Stoffe, die Bestandteil technischer Apparate sind (z. B. Wärmeträgeröle).

Werden elektrostatisch aufladbare Stoffe verwendet, müssen Sie darauf gesondert hinweisen. Die Leitfähigkeit einiger Flüssigkeiten finden Sie z. B. in Anhang F der TRGS 727. Die Leitfähigkeit spielt eine wichtige Rolle bei der Vermeidung elektrostatischer Aufladungen.

Für die Auswahl der elektrischen Betriebsmittel müssen Sie in Abhängigkeit von den verwendeten Stoffen für den jeweiligen Bereich die erforderliche Temperaturklasse und Explosionsgruppe ermitteln.

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