Zusammenfassung

 
Begriff

Unter Emissionsschutz versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen, Emissionen zu begrenzen oder zu verhindern. Emission kommt aus dem Lateinischen (emittere: herausschicken, herauslassen) und meint das Freiwerden von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen schädlichen physikalischen, biologischen oder chemischen Ausbreitungen. Der Begriff "Emissionsschutz" stellt Schutzmaßnahmen direkt an der Quelle der Verunreinigungen in den Mittelpunkt, während "Immissionsschutz" die Wirkungen auf die Umwelt, Lebewesen und Sachen, also am Ende des Wirkungspfads betrachtet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Emissionsschutz ist ein wesentliches Element des Arbeitsschutzes, z. B. bei der Verwendung von Strahlern, gefährlichen Stoffen oder Arbeitsverfahren, die Dämpfe emittieren, z. B. Schweißarbeiten. Hier sind die einschlägigen Regelungen zum Arbeitsschutz wie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Maschinenverordnung (9. ProdSGV) oder die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten.

Betrachtet man die weiteren räumlichen Auswirkungen der Emissionen auf die Umwelt und Menschen, so ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu berücksichtigen. Mit Emissionen beschäftigt sich z. B. die (2. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (2. BImSchV)Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen.

1 Arten von Emissionen

Zu den Emissionen, die für den Arbeitsschutz relevant sind, zählen insbesondere:

  • Geräusche, z. B. von Maschinen,
  • Erschütterungen, Vibrationen, ausgelöst z. B. durch Kompressoren,
  • elektromagnetische Felder durch elektrische Anlagen,
  • Abluft, z. B. Abgase, Qualm, Rauch, Stäube, Mikroorganismen, emittiert z. B. durch Schweißarbeiten, Landwirtschaft, Abfallsortieranlagen oder Fahrzeuge,
  • Gerüche, z. B. aus Abfallbehandlungsanlagen, Einrichtungen zur Tierhaltung oder Chemiebetrieben.

2 Maßnahmen des Emissionsschutzes

Können schädliche Emissionen nicht unterbunden oder verringert werden, kommt es zu einer Belastung durch Immissionen. Emissionsschutzmaßnahmen sollten möglichst direkt an der Quelle der Emissionen ansetzen und versuchen diese zu vermeiden oder zu verringern. Typische Maßnahmen sind z. B.:

  • Konstruktive Maßnahmen zur Lärmvermeidung an Maschinen,
  • Verwendung alternativer Arbeitsverfahren (z. B. staubarme Verfahren) oder Einsatzstoffe,
  • Konstruktion erschütterungs- oder vibrationsarmer Arbeitsmittel,
  • Entwicklung emissionsarmer Lacke und Farben.

Reichen diese Maßnahmen nicht aus, muss die Ausbreitung der Emissionen vermindert werden, z. B. durch:

  • Kapselung oder Absaugung direkt am Entstehungsort von Dämpfen und Gerüchen,
  • Ausstattung von Abgasanlagen mit Filtern,
  • Trittschalldämmung.

Wesentliches Element des Emissionsschutzes ist die messtechnische Überwachung von Emissionen. Maßnahmen zum Emissionsschutz führen auch zu einem verbesserten Immissionsschutz.

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