Für die berufliche Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern sind europaweit einheitliche Richtlinien verabschiedet worden. Die in der EU-Directive 2013/35/EU (Elektromagnetische Felder) festgelegten Anforderungen wurden in Deutschland mit der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV v. 15.11.2016) in nationales Recht umgesetzt. Grundsätzlich liegen die zulässigen Werte am Arbeitsplatz höher als für die allgemeine Öffentlichkeit, weil die Exposition unter stärker kontrollierten Bedingungen stattfindet. Dennoch sind auch die Expositionsgrenzwerte am Arbeitsplatz so bemessen, dass der Schutz der Arbeitnehmer jederzeit sichergestellt ist.

 
Frequenz Elektrisches Feld (kV/m) Magnetisches Feld (μT)
0 Hz Gleichfeld 28,2 2.000.000
16,7 Hz Wechselfeld Bahnstrom 20 1.482/17.784*
50 Hz Wechselfeld Energieversorgung 10/20* 1.000/6.000*

* Angegeben sind die sog. untere und obere Auslöseschwelle.

Tab. 5: Anforderungen zum Schutz von Beschäftigten nach EMFV (als Effektivwerte angegeben)

Für eine erste Orientierung – insbesondere für Gewerbe und Kleinbetriebe – sind die in den TREMF NF und HF enthaltenen Übersichtstabellen hilfreich, die Hinweise auf hinsichtlich des Arbeitsschutzes nicht relevante Feldquellen geben. Dies sind beispielsweise typische IT-Ausstattungen mit Telefon, PC oder Laptop, Tastatur und Maus (Bluetooth), Drucker und WLAN, aber auch andere alltagstypische Beispiele aus dem beruflichen Umfeld sind dort aufgeführt.

Sind die Feldquellen nicht mit einfachen Mitteln bewertbar, muss eine detaillierte Analyse der Feldexposition am Arbeitsplatz nach den Vorgaben der TREMF erfolgen. Ein besonderes Augenmerk ist im beruflichen Umfeld auf eine mögliche Beeinflussung von aktiven medizinischen Hilfsmitteln wie beispielsweise Herzschrittmacher zu richten. Hier stellen die TREMF Hilfen zur Bewertung der Expositionssituationen zur Verfügung, um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten.

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