Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Die Prüfung erfolgt durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Prüfungen sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme vorzunehmen. Für Wiederholungsprüfungen geben die Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 DGUV-V 3 Auskunft, ebenso über Prüffristen von ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, ortsveränderlichen Betriebsmitteln und Schutz- und Hilfsmitteln.

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