Bisher galt für die Einstufung von Stoffen bzw. Gemischen die Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie. Diese Richtlinien wurden durch die CLP-Verordnung ersetzt: Stoffe müssen seit dem 1.12.2010, Gemische seit 1.6.2015 nach der CLP-Verordnung eingestuft werden. Die Übergangsfristen für Lagerware sind abgelaufen, evtl. noch vorhandene Bestände müssen Lieferanten umetikettieren.
Altbestände im Unternehmen
Im Unternehmen vorhandene Restbestände von Stoffen und Gemischen mit "alter" Kennzeichnung müssen dagegen nicht umetikettiert und können aufgebraucht werden. Sobald diese Stoffe und Gemische neu beschafft werden, müssen Betriebsanweisungen gemäß der neuen Kennzeichnung aktualisiert werden.
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