Innerhalb der Schuhausführungen (Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen) wird nach zwei Klassifizierungsarten unterschieden:

I: Schuhe aus Leder oder anderen Materialien, hergestellt nach herkömmlichen Schuhfertigungsmethoden (z. B. Lederschuhe)
II: Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert (Gummistiefel, Polymerstiefel - z. B. aus Polyurethan (PUR) - für den Nassbereich).

An alle drei Schuhausführungen werden abhängig von der Klassifizierungsart I oder II gleiche Sicherheitsgrundanforderungen an Obermaterial, Futter, Lasche, Brand- und Laufsohle und den kompletten Schuh gestellt.

Die Tabelle 3 zeigt die Kennzeichnungskategorien von Sicherheitsschuhen nach DIN EN ISO 20345. Die Kategorien SB bis S5 beinhalten die meistverbreiteten Kombinationen von Grund- und Zusatzanforderungen der Klassifizierungsarten[1]) I und II.

Tabelle 3: Kategorien von Sicherheitsschuhen[2]

Kategorie Grundanforderung Zusatzanforderung
SB I oder II
S1 I Geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
S2 I Wie S1, zusätzlich: Wasserdurchtritt, Wasseraufnahme
S3 I Wie S2, zusätzlich: Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle
S4 II Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
S5 II Wie S4, zusätzlich: Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle

Die Tabelle 4 zeigt die Kennzeichnungskategorien von Schutzschuhen nach DIN EN ISO 20345. Die Kategorien PB bis P5 beinhalten die meistverbreiteten Kombinationen von Grund- und Zusatzanforderungen der Klassifizierungsarten[3]) I und II.

Tabelle 4: Kategorien von Schutzschuhen[4]

Kategorie Grundanforderung Zusatzanforderung
PB I oder II
P1 I Geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
P2 I Wie P1, zusätzlich: Wasserdurchtritt, Wasseraufnahme
P3 I Wie P2, zusätzlich: Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle
P4 II Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
P5 II Wie P4, zusätzlich: Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle

Die Tabelle 5 zeigt die Kennzeichnungskategorien von Berufsschuhen nach DIN EN ISO 20347. Die Kategorien OB bis O5 beinhalten die meistverbreiteten Kombinationen von Grund- und Zusatzanforderungen der Klassifizierungsarten[5] I und II.

Tabelle 5: Kategorien von Berufsschuhen[6]

Kategorie Grundanforderung Zusatzanforderung
OB I oder II
O1 I Geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
O2 I Wie O1, zusätzlich: Wasserdurchtritt, Wasseraufnahme
O3 I Wie O2, zusätzlich: Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle
O4 II Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
O5 II Wie O4, zusätzlich: Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle
[1] Herstellungsarten:
I: Schuhe aus Leder oder anderen Materialien, hergestellt nach herkömmlichen Schuhfertigungsmethoden (z. B. Lederschuhe)
II: Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert (Gummistiefel, Polymerstiefel - z. B. aus Polyurethan (PUR) - für den Nassbereich)
B Grundanforderungen
[2] Die in der Tabelle 3 gezeigten Kennzeichnungskategorien von Sicherheitsschuhen erfüllen auch die Anforderungen an Sicherheitsschuhe gemäß den zurückgezogenen Normen (Normen der Reihe DIN EN 345; siehe auch Abschnitt 3.2.3).
[3] Herstellungsarten:
I: Schuhe aus Leder oder anderen Materialien, hergestellt nach herkömmlichen Schuhfertigungsmethoden (z. B. Lederschuhe)
II: Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert (Gummistiefel, Polymerstiefel - z. B. aus Polyurethan (PUR) - für den Nassbereich)
B Grundanforderungen
[4] Die in der Tabelle 4 gezeigten Kennzeichnungskategorien von Schutzschuhen erfüllen auch die Anforderungen an Schutzschuhe gemäß den zurückgezogenen Normen (Normen der Reihe DIN EN 346; siehe auch Abschnitt 3.2.3).
[5] Herstellungsarten:
I: Schuhe aus Leder oder anderen Materialien, hergestellt nach herkömmlichen Schuhfertigungsmethoden (z. B. Lederschuhe)
II: Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert (Gummistiefel, Polymerstiefel - z. B. aus Polyurethan (PUR) - für den Nassbereich)
B Grundanforderungen
[6] Die in der Tabelle 5 gezeigten Kennzeichnungskategorien von Berufsschuhen erfüllen auch die Anforderungen an Berufsschuhe gemäß den zurückgezogenen Normen (Normen der Reihe DIN EN 347; siehe auch Abschnitt 3.2.3).

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