Vorbemerkungen

Diese Handlungsanleitung basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und enthält für den Unternehmer ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises.

1 Rechtsvorschriften

Isocyanate werden im Anhang Teil 1 (1) der ArbMedVV aufgeführt. Die Veranlassung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen durch den Arbeitgeber regelt § 4 Abs. 1 ArbMedVV.

2 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Erstuntersuchungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen. Für Nachuntersuchungen gelten in der Regel die nachstehend genannten Fristen:

Untersuchungsarten, Fristen

Erstuntersuchung Vor Aufnahme einer Tätigkeit
Erste Nachuntersuchung Nach 3-12 Monaten
Weitere Nachuntersuchungen Nach 12-24 Monaten und bei Beendigung der Tätigkeit[1]
Vorzeitige Nachuntersuchung Nach schwerer oder längerer Erkrankung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Fortsetzung der Tätigkeit geben könnte
Nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z.B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken)
Auf Wunsch eines Beschäftigten, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet

Die Vorsorgeuntersuchungen sind von einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin“ oder Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin“ entsprechend dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 27 "Isocyanate“ durchzuführen.

[1] Nachuntersuchungen bei Beendigung der Tätigkeit sind anzubieten, wenn während der Tätigkeit Pflichtuntersuchungen erforderlich waren bzw. Untersuchungen angeboten werden mussten.

3 Untersuchungsanlässe

[Vorspann]

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind zu veranlassen bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Isocyanaten, bei denen eine Luftkonzentration von 0,05 mg/m³ (siehe auch Abschnitt 3.1) überschritten wird oder eine Gesundheitsgefährdung durch direkten Hautkontakt zu Isocyanaten besteht, ferner für Beschäftigte, bei denen der Bewertungsindex für die Isocyanat-Gesamtkonzentration über 1 ermittelt wurde (siehe TRGS 430) oder ein regelmäßiger Hautkontakt nicht vermieden werden kann.

Die ArbMedVV sieht für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Isocyanaten keine Angebotsuntersuchungen vor.

Bei den in Abschnitt 4.1 beispielhaft aufgeführten "Arbeitsverfahren/-bereichen und Tätigkeiten mit höherer Exposition“ sind in der Regel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Pflichtuntersuchungen) zu veranlassen.

Bei den in Abschnitten 4.2 und 4.3 beispielhaft aufgeführten Arbeitsverfahren/-bereichen müssen in der Regel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen weder veranlasst noch angeboten werden.

3.1 Grenzwerte

Wegen der Vielzahl der in der Stoffgruppe der Isocyanate enthaltenen Stoffe kann die hier sonst übliche Einzelaufzählung unter Angabe der Stoffeigenschaften und des Arbeitsplatzgrenzwertes nicht erfolgen. Auf die diesbezügliche Literatur wird verwiesen. Die jeweils aktuellen Fassungen der TRGS 430, 900, 905, und EG-Richtlinie 67/ 548/EWG sind zu beachten.

Über das Gefahrstoffinformationssystem GESTIS (www.dguv.de # Webcode: d11892) und z. B. die Grenzwertliste 2008 (BGIA-Report 6/2008, DGUV) sind die Einstufungen und Bewertungen sowie weitere stoffspezifische Informationen verfügbar.

Biomonitoring ist, soweit anerkannte Verfahren dafür zur Verfügung stehen und Werte zur Beurteilung, insbesondere biologische Grenzwerte, vorhanden sind, Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

3.2 Spezifische Empfehlungen

TRGS 903 "Biologische Grenzwerte“ (BGW)[1]

Arbeitsstoff

(CAS-Nr.)
Parameter BGW Untersuchungsmaterial Probennahmezeitpunkt

Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat

(101-68-8)
4,4'-Diaminodiphenylmethan

10 μg/g

Kreatinin
Urin Expositionsende bzw. Schichtende

Biologische Leitwerte (BLW) der MAK- und BAT-Werte-Liste[2]

Arbeitsstoff

(CAS-Nr.)
Parameter BGW Untersuchungsmaterial Probennahmezeitpunkt

Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat

(101-68-8)
4,4'-Diaminodiphenylmethan 10 μg/l Urin Expositionsende bzw. Schichtende

1,5-Naphthylendiisocyanat

(3173-72-6)
1,5-Diaminonaphthalin nicht festgelegt[3] Urin Expositionsende bzw. Schichtende

Gegebenenfalls ist auch eine Beurteilung der biologischen Grenzwerte (Biomonitoring) hilfreich bei der Entscheidung, ob weitere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind (TRGS 903; G 27).

[1] die jeweils aktuelle Fassung der TRGS 903 ist zu beachten. .
[2] Die jeweils aktuelle Fassung der MAK- und BAT-Werte-Liste ist zu beachten. .
[3] Die jeweils aktuelle Fassung der MAK- und BAT-Werte-Liste ist zu beachten. .

3.3 Aufnahmewege

Isocyanate können am Arbeitsplatz vorwiegend über die Atemwege, aber auch über die Haut in den Körper gelangen.

Isocyanate werden in monomerer und prepolymerer Form verwendet. Die arbeitsmedizinische Relevanz von präpolymeren Isocyanaten auf Basis monomerer Diisocyanate hängt entscheidend von dem Gehalt und der Flüchtigkeit der monomeren Diisocyanate, Verarbeitungstechnik, Temperatur und Raumverhältnissen sowie auch von der Disposition zu Erkrankungen der Atemwege ab.

Die Aufnahme der auf dem Lack- und Klebstoffsektor zur Anwendung gelangenden...

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