Lieferanten müssen Informationen über die von ihnen verkauften Chemikalien angeben. Die Erstellung, Weitergabe und Aufbewahrung von Sicherheitsdatenblättern für alle EU-Mitgliedstaaten ist in der REACH-Verordnung verankert. Der Inhalt des Sicherheitsdatenblattes ist im Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 detailliert geregelt. Es werden u. a. durch H-Sätze Informationen zu den gefährlichen Eigenschaften der Chemikalie bzw. eine Beschreibung des Gefährdungsniveaus in einfachen Worten dargestellt.

Beispiele für H-Sätze:

H335 = kann die Atemwege reizen

H332 = gesundheitsschädlich bei Einatmen

H331 = giftig bei Einatmen

Nachdem eine Chemikalie nach ihren Auswirkungen auf die Gesundheit eingestuft wurde, wird u.a. der entsprechende H-Satz auf dem Behälteretikett oder separat mit der Chemikalie, zusammen mit ergänzenden Informationen, angegeben. Es kann mehr als ein H-Satz der Chemikalie zugeordnet sein.

Die Einstufung gefährlicher Stoffe erfolgt nach der Umsetzung der europäischen Verordnung 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung).

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