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Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Maschinen, Robotik und Fertigungsautomation des Fachbereichs Holz und Metall der DGUV

Ausgabe: Januar 2023

Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin

Bildnachweis: © Schuler Pressen GmbH

Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen > Webcode: p209030

Vorwort

Diese Schrift enthält Informationen zu Sicherheitsüberprüfungen von Pressen der Metallbearbeitung ("Pressenprüfungen").

Sie richtet sich hauptsächlich an Betreiber und Betreiberinnen und an diejenigen, die Pressen der Metallbearbeitung, die in Deutschland betrieben werden, prüfen und sicherheitstechnisch beurteilen.

Die Schrift trifft unter anderem Aussagen zu Qualifizierungsanforderungen an zur Pressenprüfung befähigte Personen sowie zur Konkretisierung der Beschaffenheitsanforderungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Pressen der Metallbearbeitung.

Außerdem enthält die Schrift Listen mit Anhaltspunkten für die Pressenprüfung, die genutzt werden können, wenn für eine (alte) Presse keine Prüfhinweise der Herstellfirma (mehr) vorliegen.

Zitate aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder übergeordneten DGUV-Regelungen wurden in dieser Fassung im Umfang reduziert; die Terminologie wurde an die aktuellen Regelungen angepasst.

Pressenprüfungen sind Prüfungen auf sichere Beschaffenheit; sie dienen der Feststellung, ob Pressen sich in einem arbeitssicheren Zustand befinden und ohne Bedenken in Betrieb genommen beziehungsweise bis zur nächsten Prüfung weiter betrieben werden können.

Wird ein gravierender Sicherheitsmangel festgestellt, wird die betreffende Presse bis zur Abstellung des Mangels nicht in Betrieb genommen beziehungsweise außer Betrieb genommen.

1 Anwendungsbereich

Diese Schrift gilt für Maschinen (Pressen) für die Kalt- oder Warmbearbeitung von Metall, die die folgenden Kriterien ausnahmslos erfüllen:

  • Sie dienen der formgebenden Be- und Verarbeitung von Werkstoffen und Gemengen.
  • Die Werkzeugbewegung erfolgt als geradlinige Schließbewegung.
  • Die Be- und Verarbeitung erfolgt durch die Werkzeugschließbewegung.

Da der Begriff "Stanzen" nicht genormt ist, gibt es manchmal Rückfragen zur Schriften-Zuordnung von Stanzen oder Stanzmaschinen. Zur Klarstellung: "Formgebende Bearbeitung" umfasst in dieser Schrift auch das Ausschneiden (Schneiden des Werkstoffs an einer in sich geschlossenen Schnittlinie entlang) und Beschneiden (Abtrennen von Rändern oder Bearbeitungszugaben an einer offenen oder geschlossenen Schnittlinie entlang) mit Schneidwerkzeugen (Werkzeugen für das Scherschneiden).

Eine Ausnahme besteht für das Revolver-Lochstanzen, siehe unten. Nicht von dieser Schrift erfasst werden:

  • Exzenter- und verwandte Pressen der keramischen Industrie
  • hydraulische Spanplatten-, Furnier-, Folien-, Sperrholz- und Nagelplattenpressen der Holzindustrie
  • hydraulische Pressen der Schuhherstellung und -instandsetzung
  • hydraulische Pressen der Be- und Verarbeitung von Bekleidung und Textilien
  • hydraulische Pressen für die Herstellung und Verarbeitung von Leder
  • Maschinen zur Fertigung von Steinen, Platten und Rohren aus Beton
  • hydraulische Pressen der keramischen und Glas-Industrie
  • hydraulische Ballenpressen
  • Müllpressen
  • Schrottpressen
  • Weiterverarbeitungsmaschinen der Elektroindustrie, wie Crimpmaschinen, Absioliermaschinen, Kabel-Schneidemaschinen und deren Kombinationen
  • hydraulische Form- und Spritzpressen in der Gummi- und Kunststoffindustrie
  • Handspindelpressen
  • Fußpendelpressen
  • Strangpressen
  • reine Innenhochdruckumform-Anlagen, bei denen der Stößel keine Vorform-Operation ausführt
  • Maschinen zur Herstellung von Bolzen, Schrauben, Nieten sowie Lochstanzen (kombinierte Scheren) und CNC-Stanzmaschinen
  • Spann-, Montage-, Transport-, Füge-, Einlege- und Eindrück-Einrichtungen, Tafelscheren
  • Nietmaschinen
  • Revolver-Lochstanzen
  • Lochstanzen für die Bearbeitung von Profilen
  • Richtpressen
  • Schrottpressen
  • reine Tuschier-/Einarbeitungspressen

Die in der Aufzählung genannten Maschinen gehören jedoch auch zu den nach Betriebssicherheitsverordnung von zur Prüfung befähigten Personen wiederkehrend zu prüfenden Arbeitsmitteln.

2 Abkürzungen und Begriffe

2.1 Abkürzungen

AOPD Active opto-electronic protective device(s)/aktive opto-elektronische Schutzeinrichtung(en)
AOPDDR Active opto-electronic protective device(s) responsive to diffuse reflection/auf diffuse Reflexion reagierende aktive opto-elektronische Schutzeinrichtung(en)
BA Bewegliche Abschirmung(en)
BV Bewegliche Verdeckung(en)
BWS Berührungslos wirkende Schutzeinrichtung(en)
FV Feste Verdeckung(en)
LS Laserscanner
LV Lichtvorha(e)ng(e)
OT/OU Oberer Totpunkt/Oberer Umkehrpunkt
S Sicherheitsabstand
SWZ Sichere(s) Werkzeug(e)
T Nachlaufzeit
UT/UU Unterer Totpunkt/Unterer Umkehrpunkt
VTSE Verriegelte trennende Schutzei...

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