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Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

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Sachgebiet Intralogistik und Handel des Fachbereichs Handel und Logistik der DGUV

DGUV Information 208-002

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Titelbild: © Lidl Dienstleistungs GmbH & Co KG; Abb. 3: © marketeam; Abb. 5-6, 10: © Penny Markt GmbH; Abb. 7: © Hornbach Baumarkt AG; Abb. 9: © Pixabay.com; alle anderen Abb.: © DGUV

1 Allgemeines

1.1 Übersicht über die Kassentisch-Arten

Unterschiedliche Arbeitsanforderungen an der Kasse erfordern unterschiedliche Arten von Kassentischen. Zu unterscheiden sind:

  • Der Sitz-Kassenarbeitsplatz
  • Der kombinierte Sitz-Steh-Kassenarbeitsplatz
  • Der Steh-Kassenarbeitsplatz mit Stehhilfe
  • Der Steh-Kassenarbeitsplatz

Eine Übersicht über Kriterien, die bei der Entscheidung für eine Hauptarbeitshaltung helfen, finden Sie hier:

Abb. 1

Dieses Schaubild kann helfen, die richtige Hauptarbeitshaltung zu ermitteln

Gut gestaltete Kassenarbeitsplätze können einen großen Beitrag leisten, um das Ziel zu erreichen, mit freundlichem Kassenpersonal zügig und fehlerfrei zu kassieren.

Sitz-Kassenarbeitsplatz Kombinierter Sitz-Steh-Kassenarbeitsplatz
Vorkommen z. B.: Lebensmitteleinzelhandel, Drogerie, Elektronikmarkt
Vor- und Nachteile: Vor- und Nachteile:
+ beim Sitzen ermüdet man nicht so schnell + es gelten dieselben Vorteile wie beim Sitz-Kassenarbeitsplatz
+ unterschiedliche Körpergrößen können über die individuelle Einstellung des Arbeitsstuhles zum Teil ausgeglichen werden + zusätzlich können Beschäftigte frei wählen, wie lange sie bei der Arbeit stehen und wie lange sie sitzen möchten
- Arbeitsbereich ist begrenzt - Der Arbeitsstuhl ist in der Regel weniger leicht beweglich
- Körperkraft kann im Sitzen schlecht eingesetzt werden - Risiko, beim Besteigen des Arbeitsstuhls zu fallen
- Risiko auf längere Sicht falsche Körperhaltung einzunehmen    
Anforderungen: Anforderungen:
· Ausstattung mit Arbeitsdrehstuhl verpflichtend, ggf. Fußstütze · Ausstattung mit Arbeitsdrehstuhl mit verlängerter Gasdruckfeder und mit separater Fußstütze verpflichtend
· Auf eine ausreichende Beinraumhöhe ist besonders zu achten · Auf eine ausreichende Beinraumtiefe in Knie- und Fußhöhe achten
· Abwechslung mit anderen Tätigkeiten wird empfohlen · Es muss genügend Raum vorhanden sein, um den Arbeitsstuhl wegsetzen zu können

 

Steh-Kassenarbeitsplatz mit Stehhilfe Steh-Kassenarbeitsplatz
Vorkommen z. B.: Vorkommen z. B.:
Baumarkt, Getränkehandel, Tankstelle, Kiosk Textilhandel, Warenhaus, Tankstelle, Kiosk
Vor- und Nachteile: Vor- und Nachteile:
+ es kann leicht zum Stehen gewechselt werden + großer Bewegungsradius
+ die Stehhilfe entlastet beim Stehen + Körperkraft kann im Stehen voll eingesetzt werden
- eine Stehhilfe ist keine vollwertige Sitzgelegenheit - Stehen ist belastend für Beine und Rücken
- die Stehhilfe lässt nur eine Sitz- bzw. Arbeitshaltung zu, dies kann evtl. zu Druckschmerzen an den Oberschenkeln bei längerer Benutzung führen - Pedale, z. B. zur Steuerung eines Kassenförderbandes, können nicht bedient werden, da einbeiniges Stehen notwendig wäre
- unterschiedliche Körpergrößen können nicht ausgeglichen werden, d. h. die Arbeitshöhe kann nicht für alle Beschäftigten gleich gut sein - unterschiedliche Körpergrößen können nicht ausgeglichen werden, d. h. die Arbeitshöhe kann nicht für alle Beschäftigten gleich gut sein
Anforderungen: Anforderungen:
· Auf eine ausreichende Beinraumtiefe in Knie- und Fußhöhe achten · Auf einen ausreichenden Fußraum im gesamten Arbeitsbereich achten
· Es muss genügend Raum vorhanden sein, um die Stehhilfe wegsetzen zu können · Abwechslung mit anderen Tätigkeiten ist ein Muss
· Vorgaben aus dem Mutterschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz beachten · Vorgaben aus dem Mutterschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz beachten

Für weitere Informationen siehe

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention"
  • DGUV Regel 108-010 "Überfallprävention in Verkaufsstellen"
  • DGUV Regel 108-601 "Branche Einzelhandel"
  • DGUV Information 208-003 "Steh-Kassenarbeitsplätze".

Bei der Auswahl von Kassentischen müssen Sie vor der Anschaffung eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erstellen. Beziehen Sie ggf. Fachleute im Betrieb mit ein.

Für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer bleibt grundsätzlich die Pflicht, für die sichere Verwendung von Kassentischen zu sorgen. Wählen Sie einen Aufstellungsort, der ein sicheres Arbeiten durch genügend Freiraum und ausreichende Abstände zu Verkehrswegen und anderen Einbauten, wie z. B. rückwärtigen Regalen, ermöglicht.

In dieser DGUV Information werden hauptsächlich die Kassentisch-Ar...

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