Gemäß der Lastenhandhabungsverordnung muss das Heben und Tragen von Lasten möglichst durch Hilfsmittel vermieden werden. Zu erheblichen Belastungen der Pflegekräfte kommt es bei der stationären und der ambulanten Pflege besonders beim Heben von Patienten und Patientinnen, beim Umbetten von Patienten und Patientinnen, beim Duschen oder Baden von Patienten und Patientinnen. Für das Bewegen von Patienten und Patientinnen sind geeignete Hilfsmittel einzusetzen. Außerdem können Rückenbelastungen durch Anwendung optimierter Bewegungsabläufe vermindert werden. Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung findet man in folgenden Quellen:

  • DGUV Information 207-022 "Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege"
  • Gesundheitsdienstportal: Rückengerechtes Arbeiten im Gesundheitsdienst,
  • BGW-Themen: "Starker Rücken - Ganzheitlich vorbeugen, gesund bleiben in Pflegeberufen" (BGW 07-00-000 M655)
  • BAuA: Ergonomie in Krankenhaus und Klinik - Gute Praxis in der Rückenprävention.

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