In den Bereichen, in denen Kopfschutz getragen werden muss, wird mittels Beschilderung darauf hingewiesen. Wenn die Trageverpflichtung generell gilt, erfolgt die Kennzeichnung im Bereich des Betriebszugangs oder des Baustellenzugangs. Gilt die Trageverpflichtung nur für bestimmte Bereiche, ist es üblich, die Zugangstüren mit dem entsprechenden Gebotszeichen zu versehen (s. Abb. 4).

Abb. 4: Gebotszeichen M014 "Kopfschutz benutzen"

Kopfschutz muss bestimmungsgemäß verwendet werden. Muss der Kopfschutz mit weiterer Persönlicher Schutzausrüstung kombiniert werden (z. B. Gehörschutz, Augenschutz), muss dies in einer Art und Weise erfolgen, die der Hersteller empfiehlt. Im besten Fall ergibt die Gefährdungsbeurteilung direkt, welche Persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist. So können schon kombinierte Sets beschafft werden.

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