Die Benutzung des Hand- und Armschutzes sollte bestimmungsgemäß erfolgen. Dazu gehört insbesondere:

  • Schutzhandschuhe dürfen keinen Einflüssen ausgesetzt werden, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen können. Ein besonderes Augenmerk muss dabei auf Chemikalienschutzhandschuhen liegen, da diese schnell durch Chemikalien in ihrer Schutzfunktion beeinträchtigt werden können. Daher sind Hinweise auf die Durchbruchszeit zu beachten.
  • Schutzhandschuhe sind vor jeder Benutzung auf Beschädigungen (Risse, Löcher, ggf. defekte Schließelemente) zu prüfen.
  • Einmalhandschuhe sind nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Bei Kontamination müssen diese unverzüglich gewechselt werden.

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, Baumwollhandschuhe unter die Schutzhandschuhe zu ziehen. Dies ist dann sinnvoll, wenn die Schweißbildung im Handschuh verringert werden soll oder das Handschuhmaterial Allergene enthält.

Allergene können beispielsweise sein:

  • Thiurame,
  • Carbamate,
  • Benzothiazol,
  • Thioharnstoffe,
  • Latex und
  • Handschuhpuder.

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