Verhältnisprävention bezieht sich auf die Verhältnisse, mit und in denen der Mensch arbeitet. Das sind die Arbeitsplatzgestaltung, die Arbeitsstätte, die Arbeitsmittel und die sonstige Arbeitsumwelt. Ziel sind gesunde Arbeitsbedingungen. Eine systemergonomisch verbesserte Arbeitsplatzgestaltung/-umgebung oder Arbeitsorganisation sind wesentliche Bestandteile. Die Verhältnisprävention zielt nicht primär auf das Verhalten des Einzelnen ab, sondern auf die Interaktion des Menschen mit dem Verhältnis bezüglich der ergonomischen Anpassung an seine physiologischen Gegebenheiten (z. B. Körpermaße) und die richtige Nutzung und Umgang mit den gegebenen Verhältnissen (Verhaltensdimension). Grundsätzlich ist bei der Entwicklung von Verhältnissen auf die individuelle Anpassung an den Menschen und seine physiologischen und psychologischen Gesetzmäßigkeiten zu achten.

 
Achtung

Mitarbeiterkompetenzen gezielt entwickeln

Die besten Verhältnisse nutzen nichts, wenn sie nicht richtig genutzt werden – nur benutzen bringt Nutzen (Mitarbeiter-Kompetenz). Deshalb müssen die Mitarbeiter im Umgang damit geschult bzw. unterwiesen werden (vgl. auch § 12 ArbSchG).

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