Wenn ein Büroarbeitsplatz aus betrieblichen Gründen in einem unruhigen Bereich eingerichtet werden muss, sind Abschirmungen (s. o.) eine gute Möglichkeit für Beschäftigte, sich für Büroarbeiten aus dem umgebenden Betrieb physisch und psychisch zurückziehen zu können. Dadurch ist auch für andere deutlich wahrnehmbar, dass er oder sie möglichst nicht gestört werden sollte. Oft gibt es auch die Möglichkeit, dass zu bestimmten Zeiten für besonders konzentrationsintensive Arbeiten ein Ausweicharbeitsplatz in einem ruhigen Bereich aufgesucht werden kann – moderne IT-Strukturen schaffen hier viele Möglichkeiten.

 
Achtung

Raumnutzung planen

Gerade in kleinen und mittleren Betrieben sind Bürostrukturen eher gewachsen als geplant und verändern sich mit dem Betrieb. Räume werden häufig umgenutzt und Schreibtische dorthin gestellt, wo gerade Platz ist. Dabei werden sinnvolle Möglichkeiten der Arbeitsplatzgestaltung außen vor gelassen. Gerade wenn Platz knapp ist und betriebliche Notwendigkeiten drängen, kann man mit angepassten Büromöbeln, Raumteilern oder veränderten Organisationsstrukturen sinnvolle Verbesserungen erzielen – sofern man bewusst darüber nachdenkt.

 
Praxis-Tipp

Persönliche Schutzausrüstung im Büro?

Erste Wahl zur Verminderung von akustischen Störungen im Büro sind – ganz nach der geltenden TOP-Regel – geräuschmindernde oder raumakustische Gestaltungsmaßnahmen und organisatorische Regelungen (s. o.). Persönliche Schutzausrüstung (also z. B. Kapselgehörschützer oder Ohrstöpsel) dürfen nach ASR A3.7 speziell in Bürobereichen (Tätigkeitskategorie I und II) nur in Ausnahmefällen und nicht dauerhaft eingesetzt werden.

Für manche Betroffene kann das aber – wenn die Bürosituation es zulässt – eine wirksame "Erste-Hilfe-Maßnahme" sein.

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