Die gemeinsame, strukturierte Besichtigung von Arbeitsplätzen durch Fach- und Führungskräfte ist ein fester Bestandteil einer systematischen betrieblichen Sicherheitsarbeit. Betriebsbegehungen sind ein Verfahren zur Überprüfung der Sicherheitsstandards (z. B. Einhaltung/Erfüllung von Arbeitsschutzregeln), zur Ermittlung der Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen sowie zum Erkennen von Gefährdungen. An einer Betriebsbegehung nehmen i. d. R. teil: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, für den Bereich zuständige Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte sowie Vertreter des Betriebsrats.
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