Durch betriebsorganisatorische Maßnahmen kann ebenfalls ein Beitrag zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr geleistet werden. Dazu gehört z. B.:

  • das Vermeiden bzw. Reduzieren von größeren Menschenansammlungen durch Telefon- oder Videokonferenzen,
  • das Absagen nicht zwingend erforderlicher Dienstreisen,
  • die Erledigung von Arbeiten von zu Hause aus ("Homeoffice" als Form des mobilen Arbeitens).

Auch bei der Verteilung bzw. Sammlung der Betriebspost kann mit erhöhter Hygiene eine mögliche Übertragung verhindert werden. Weitere Maßnahmen sind:

  • Aufhebung von fixen Anfangs- und Endzeiten im Betrieb,
  • Organisation nicht überlappender Ablösungen oder
  • Schließung von Cafeterias und Personalrestaurants.

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