Unter einer Pandemie versteht man die weltweite Ausbreitung einer Krankheit. Im engeren Sinne handelt es sich dabei um eine Infektionskrankheit (Influenza-Pandemie), die von einem neuen Virus verursacht wird, gegen das in der Bevölkerung keine Immunität besteht und gegen das es zu Beginn der Pandemie noch keinen spezifischen Impfstoff gibt. Die Krankheit kann sich damit schneller ausbreiten als z. B. die jedes Jahr wiederkehrende saisonale Grippe und kann zu vielen schweren Krankheitsverläufen führen.

1.1 Ursachen einer Pandemie

Auslöser einer Pandemie sind Viren, die in der Lage sind, ihre Struktur (antigene Oberflächenmoleküle Hämagglutinin und Neuraminidase) ständig zu verändern. Da diese neuen Erreger zuvor nicht oder sehr lange nicht in der menschlichen Bevölkerung vorgekommen sind, ist das Immunsystem nicht vorbereitet und daher auch nicht geschützt.

1.2 Pandemiephasen

Mit den Erfahrungen aus der Pandemie 2009 überarbeitete die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den globalen Pandemieplan und veröffentlichte 2013 einen vorläufigen Leitfaden, der im Jahre 2017 als "Pandemic Influenza Risk Management Guidance" aktualisiert und erweitert wurde.[1]

Ziele der WHO-Empfehlung sind die Unterstützung der WHO-Mitgliedstaaten in ihrer Pandemieplanung und Harmonisierung der nationalen und internationalen Pandemieplanungen und -bewältigungsstrategien. Entsprechend den Empfehlungen werden globale Pandemiephasen unterschieden:

  • Interpandemiephase: Zeitraum zwischen Influenza-Pandemien.
  • Alarmphase: Phase, in der die Influenza durch einen neuen Subtyp bei einem Menschen identifiziert wurde. Erhöhte Wachsamkeit und sorgfältige Risikobewertung auf lokaler, nationaler und globaler Ebene sind charakteristisch für diese Phase. Wenn die Risikobewertungen darauf hinweisen, dass der neue Virus sich nicht zu einer pandemischen Belastung entwickelt, können die Aktivitäten wieder heruntergefahren werden.
  • Pandemiephase: Phase der globalen Ausbreitung der Influenza beim Menschen, die durch einen neuen Subtyp verursacht wird. Der Wechsel zwischen den verschiedenen Phasen (Interpandemie-, Alarm- oder Pandemiephase) kann sowohl schnell erfolgen, als auch ein längerer Prozess sein aufgrund einer globalen Risikobeurteilung, die hauptsächlich auf virologischen, epidemiologischen und klinischen Daten beruht.
  • Übergangsphase: Wenn das beurteilte globale Risiko abnimmt, kann ein Herunterfahren der globalen Maßnahmen erfolgen. Auch eine Verringerung der reaktiven Maßnahmen oder eine Entwicklung hin zum Ergreifen der Wiederherstellungsmaßnahmen kann die Folge sein. Grundlage dafür bildet die Risikobeurteilung der jeweiligen Länder.

Diese Phasen der WHO-Empfehlungen beschreiben die Situation aus globaler Sicht. Ausbreitungen, Verläufe der Influenza können sich aber vor Ort stark unterscheiden. Daher weist die WHO auch darauf hin, die nationalen und regionalen Maßnahmen von den globalen Phasen zu entkoppeln.

[1] World Health Organization: Pandemic Influenza Risk Management Guidance; Update May 2017; URL: http://www.who.int/entity/influenza/preparedness/pandemic/PIRM_withCoverPage_201710_FINAL.pdf

1.3 Risikobewertung

Viren gelten im arbeitsschutzfachlichen Sinn als biologische Arbeitsstoffe. Damit unterliegen Tätigkeiten mit dem Virus, egal ob gezielt oder nicht gezielt, der Biostoffverordnung. Hier werden an den Arbeitgeber Anforderungen an die Beurteilung der Gefährdungen für die Beschäftigten und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen gestellt. Voraussetzung für diese Beurteilung ist das Wissen um die Gefährlichkeit der jeweiligen Biostoffe. Deshalb werden Viren, Bakterien, Pilze und Parasiten in Risikogruppen eingeteilt. Aus der Risikogruppe ergibt sich die Schutzstufe und damit auch der Umfang der notwendigen Schutzmaßnahmen.

Die Einteilung der Stoffe wird grundsätzlich europaweit einheitlich im Anhang III der Biostoffrichtlinie (Richtlinie 2000/54/EG) vorgenommen. Seit ihrer Erstveröffentlichung wurde die Richtlinie, insbesondere auch der Anhang III, im Jahre 2019 grundlegend aktualisiert (Richtlinie (EU) 2019/1833).

Außerdem wurde durch die Richtlinie (EU) 2020/739 das Coronavirus SARS-CoV-2 in die Liste der biologischen Arbeitsstoffe, die bekanntermaßen Infektionskrankheiten beim Menschen hervorrufen, aufgenommen.

Im Fall einer Pandemie, also beim Auftreten eines neuen Virus, kann auch eine kurzfristigere Einstufung notwendig sein. Diese wird im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch den Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) vorgenommen. Dieser Ausschuss veröffentlicht seine Beschlüsse i. d. R. über die Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Hier finden sich dann auch Empfehlungen für spezielle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch Influenzaviren. Darüber hinaus hat die Corona-Pandemie gezeigt, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) eine wichtige beratende Rolle für das Bundesgesundheitsministerium einnimmt.

 
Wichtig

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