Begriff

Beschichtung ist ein Verfahren zur Oberflächenbehandlung. Holz, Kunststoff, Textilien, Leder, mineralisches Baumaterial und Metall können mit Beschichtungsstoffen behandelt werden. Beschichtungen dienen zum Schutz des Werkstoffs, werden aus dekorativen Gründen aufgebracht oder verändern die Oberflächeneigenschaften. Je nach Anwendungszweck kommen verschiedene Beschichtungsstoffe und Verfahren zum Einsatz. Sind Beschichtungsstoffe bzw. einzelne Inhaltsstoffe gefährlich für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Gefährdungen zu vermeiden bzw. zu verringern.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten folgende Vorschriften:

  • Gefahrstoffverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • 4. BImSchV (Genehmigungsbedürftige Anlagen)
  • 31. BImSchV (VOC-Verordnung)
  • DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln", Kap. 2.29 "Verarbeiten von Beschichtungsstoffen"
  • DGUV-I 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe – Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb"
  • TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines"
  • TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Gemische, Beurteilung der Explosionsgefährdung"
  • TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken"
  • TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen"

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