Kurzbeschreibung

Allgemeine Hinweise auf erforderliche Sicherheitsbestimmungen und die im Einzelfall zu berücksichtigenden Normen für Alt- und Neubauten (ArbStättV, ASR A3.4).

Checkliste

Arbeitsstätten: Beleuchtung

  Check   Bemerkungen
1)

Grundsatz:

Arbeitsräume (inkl. Pausenräume und Aufenthaltsbereiche) müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein.
   
2) Ist die Beleuchtung ausreichend?  
 
  • Anhaltswerte über Nennbeleuchtungsstärken in Abhängigkeit von der Raumart, Arbeitsplatz und der Tätigkeit sind in Anhang 1 ASR A3.4 "Beleuchtung" zu finden.
  • Anhaltswerte für Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze und Tätigkeit im Freien sind in Anhang 1 ASR A3.4 "Beleuchtung" zu finden.
  • Die DIN EN 12464-1 "Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten" – Teil 1 – "Arbeitsstätten in Innenräumen" sowie DIN EN 12464-2 Teil 2 – "Beleuchtung im Freien" nennen nur Planungswerte ohne die Anforderungen, die an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu stellen sind.
   
3) Ist die Beleuchtung so ausgewählt und angeordnet, dass sie keine Unfallgefahren oder Gesundheitsgefahren verursacht?  
 
  • Blendung vermeiden
 
 
  • gleichmäßig Ausleuchten
 
 
  • Frequenz der Beleuchtung unterschiedlich zur Taktfrequenz von Maschinen (Stroboskopeffekt kann Maschinenstillstand vortäuschen)
 
4) Wird bei Bildschirmarbeitsplätzen die Beleuchtung richtig ausgewählt?    
 
  • entspricht der Arbeitsaufgabe
 
 
  • ist an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst
 
 
  • es besteht ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung
 
 
  • störende Blendung, Spiegelungen und Reflexionen werden vermieden
 
5) Führt der Wegfall der Allgemeinbeleuchtung (Umgebungsbereich) zu einer Unfallgefahr?  
  Arbeitsstätte mit Sicherheitsbeleuchtung ausstatten, damit Flucht- und Rettungswege ausreichend beleuchtet sind.    
6) Wird die Alterung und Verschmutzung bei den installierten Leuchtmitteln berücksichtigt?  
7) Stehen für Arbeiten mit erhöhter Sehanforderung ggf. Einzelplatzleuchten zur Verfügung?  
8) Ist die Lichtfarbe so gewählt, dass keine Verfälschung von Sicherheitsfarben entsteht?  
 
  • Wird der Farbwiedergabeindex nach Anhang 1 ASR A3.4 verwendet?
 
 
  • Werden Lampen mit einem Farbwiedergabeindex < 40 verwendet, dann sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit Sicherheitsfarben erkannt werden können.
 
9) Werden Planungsfaktor und Wartungsfaktor für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze berücksichtigt (vgl. Abschn. 8.4.2 DGUV-I 215-410)?  
 
  • Dadurch wird erreicht, dass im Mittel über die Nutzungsdauer der Lampen die Nennbeleuchtungsstärke erreicht wird (Nennbeleuchtungsstärke ist als Mittelwert über die Nutzungsdauer zu erreichen).
   
10) Gibt es ein Wartungsprogramm für    
 
  • Lampenwechsel und
 
 
  • Reinigung?
 
11) Werden in Bereichen mit Explosionsgefahr nur geeignete Geräte eingesetzt?  
 
  • Ex-geschützte Beleuchtung.
 

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