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Die Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

Anwendungsbereich

Beschäftigte sind im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit täglich gewissen Risiken ausgesetzt, unter anderem durch gefährliche Stoffe. Bei Tätigkeiten mit nicht krebserzeugenden Gefahrstoffen regeln gesundheitsbasierte Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) die zulässige Konzentration, denen Beschäftigte am Arbeitsplatz maximal ausgesetzt sein dürfen. Für krebserzeugende Substanzen kann in der Regel jedoch kein Expositionswert abgeleitet werden, dessen Einhaltung zu einer völlig unbedenklichen Belastung führt. Deshalb wurde vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ein neues, Risikoorientiertes Konzept für die Beurteilung der Gefährdung durch krebserzeugende Stoffe erarbeitet. Dieses Konzept ist im Detail in der Bekanntmachung für Gefahrstoffe 910 beschrieben[1].

In dem vorliegenden Katalog werden anhand von Fragen und Antworten das Prinzip und die Grundbegriffe des neuen Konzeptes erläutert. Außerdem soll das Dokument dem Arbeitgeber bei der Erarbeitung einer Gefährdungsbeurteilung für krebserzeugende Arbeitsstoffe helfen.

Dieser Fragen-Antworten-Katalog befasst sich nicht mit der Entstehung und der Zielsetzung des Risikokonzepts. Hierzu gibt es bereits eine Reihe von Hintergrund-Artikel und Veröffentlichungen[2].

Das Risikokonzept befindet sich gegenwärtig noch in der Erprobungsphase. Es ist noch nicht in die bestehende Gefahrstoffverordnung integriert. Durch die Verknüpfung des Konzepts mit dem Technischen Regelwerk über die aktualisierte TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" erhalten die Betriebe aber den Hinweis, dass bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen auf das beschriebene Maßnahmenkonzept zurückgegriffen werden soll.

Adressat ist der für alle Belange des Arbeitsschutzes verantwortliche Arbeitgeber. Er soll in die Lage versetzt werden, die durch das Konzept verfügbaren Informationen effizient zur Erfüllung seiner Arbeitsschutzverpflichtungen nutzen zu können.

[1] Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (Bekanntmachung 910) http://www.baua.de/cln_137/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/Bekanntmachung-910.html.
[2] AGS-Website "Risikoakzeptanz-Konzept des AGS": http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/AGS/Risikoakzeptanz-Konzept.html. "Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft" (2008) Nr. 7/8 und (2010) Nr. 9: http://www.dguv.de/ifa/de/fac/erb/grundlagen/index.jsp.

Übersicht über die Fragen

Bei der Formulierung der Fragen und der Erarbeitung der Antworten wurden die verschiedenen im AGS vertretenen Positionen berücksichtigt. Der Fragen-Antworten-Katalog stellt keine abschließende Betrachtung dar. Da sich das Konzept gegenwärtig noch in der Erprobungsphase befindet, ist eine Anpassung und Erweiterung geplant.

In der folgenden Übersicht sind alle Fragen in Form eines Verzeichnisses zusammengestellt:

1 Allgemeines zum Risikokonzept
Frage 1.1: Was ist das Risikokonzept?
Frage 1.2: Auf welche Stoffe bezieht sich das Risikokonzept?
Frage 1.3: Wozu dient das Risikokonzept?
Frage 1.4: Ersetzt das Risikokonzept das Substitutionsgebot für krebserzeugende Stoffe?
Frage 1.5: Wo sind die Stoffe zu finden, für die das Konzept unmittelbar angewendet werden kann?
Frage 1.6: Wie verbindlich ist das Risikokonzept?
Frage 1.7: Warum ist eine Absenkung des Akzeptanzrisikos vorgesehen?
2 Grundbegriffe des Risikokonzepts
Frage 2.1: Was sind Toleranz- und Akzeptanzrisiko?
Frage 2.2: Was sind Toleranz- und Akzeptanzkonzentration?
Frage 2.3: Was ist eine Exposition-Risiko-Beziehung (ERB)?
Frage 2.4: Was ist ein Risiko-Bereich?
Frage 2.5: Was ist das gestufte Maßnahmenkonzept zur Risikominderung?
3 Anwendung des Risikokonzepts
Frage 3.1: Wie nutze ich die Akzeptanz- und Toleranzkonzentration für die Gefährdungsbeurteilung?
Frage 3.2: Sind in jedem Fall die Akzeptanz- und Toleranzkonzentration allein für die Gefährdungsbeurteilung ausreichend?
Frage 3.3: Löst die Veröffentlichung einer Akzeptanz- und Toleranzkonzentration in der BekGS 910 eine Messverpflichtung aus?
Frage 3.4: Die Exposition liegt oberhalb der Toleranzkonzentration. Was ist zu tun?
Frage 3.5: Die Exposition liegt zwischen Toleranz- und Akzeptanzkonzentration. Was ist zu tun?
Frage 3.6: Die Exposition liegt unterhalb der Akzeptanzkonzentration. Was ist zu tun?
Frage 3.7: Was ist in einem Maßnahmenplan festzulegen?
Frage 3.8: Wie geht man im Risikokonzept mit messtechnischen Problemen um?
Frage 3.9: Wie geht man im Risikokonzept mit nicht krebserzeugenden gesundheitsschädigenden Wirkungen um?
Frage 3.10: Wie geht man im Risikokonzept mit dem Stand der Technik (insbeso...

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