Nichtstationäre Arbeitsplätze besitzen i. d. R. ein überdurchschnittlich hohes Gefährdungsniveau. Dies gilt in besonderem Maße für Bau- und Montagestellen von Handwerksbetrieben. Selbst bei einer guten Planung und Arbeitsvorbereitung müssen die Arbeitsprozesse und Arbeitsbedingungen häufig situationsspezifisch angepasst werden. Häufig wird deshalb improvisiert. Deshalb müssen nicht nur Arbeits- und Gesundheitsschutzbelange bei der Planung und Arbeitsvorbereitung solcher Tätigkeiten systematisch berücksichtigt werden. Wichtig ist vielmehr, vor Ort – vor der Aufnahme der Tätigkeiten – Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und die erforderlichen Präventionsmaßnahmen mit den dort einzusetzenden Mitarbeitern zu besprechen ("Sicherheitsdialog vor Ort").

Praxis-Tipp

Gefährdungsbeurteilungen für Bau-/Montagetätigkeiten

Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich ein Mix von wenigen "Standard-Gefährdungsbeurteilungen" für gleichartige Betriebsstätten, Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Arbeitsverfahren sowie ergänzende "bau-/montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilungen" für jeden nichtstationären Arbeitsplatz. Während die "Standard-Gefährdungsbeurteilungen" v. a. für die systematische Berücksichtigung von Arbeitsschutzaspekten bei der Planung und Arbeitsvorbereitung der Bau-/Montagetätigkeiten verwendet werden, ermitteln die "bau-/montagestellenbezogenen Gefährdungsbeurteilungen" die aktuellen Gefährdungen und Belastungen vor Ort.

Mit nur einem Werkzeug können Handwerksbetriebe

  • die bei nichtstationären Arbeitsplätzen ergänzend zu den "Standard-Gefährdungsbeurteilungen" erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen und Einweisungen vor Ort durchführen,
  • geeignete Präventionsmaßnahmen festlegen und
  • die Durchführung dieser 3 Arbeitsschutzaufgaben dokumentieren.

Die Anwendung erfordert, dass

  • der Unternehmer für jede Bau-/Montagestelle einen Arbeitsverantwortlichen vor Ort (AvO) benennt;
  • der Unternehmer vom AvO für jede Bau-/Montagestelle mit besonderen bzw. spezifischen Gefährdungen die Durchführung einer "bau-/montagestellenbezogenen Gefährdungsbeurteilung" verlangt;
  • der Unternehmer die AvO in die Anwendung der "bau-/montagestellenbezogenen Gefährdungsbeurteilung" einweist;
  • die "bau-/montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung" in den Prozess der Auftragsabwicklung eingebunden ist (z. B. Benennung eines AvO für jede Bau-/ Montagestelle, Übergabe des Vordrucks an den AvO mit den Auftragsunterlagen, Check der ausgefüllten Vordrucke durch den Chef, usw.).
Praxis-Tipp

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Betriebe mit nichtstationären Arbeitsplätzen (z. B. Bau- und Montagestellen) sollten gemäß der Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation sowohl die Dokumentation der grundlegenden Gefährdungsbeurteilung als auch die Dokumentation der ergänzenden Gefährdungsbeurteilung vor Ort, z. B. auf der Baustelle, vorhalten.

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