Ein Krankenhaus bzw. Hospital ist i. S. des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ein öffentliches oder privates Gebäude, in dem Krankheiten oder körperliche Schäden diagnostiziert und durch ärztliches und pflegerisches Personal mittels entsprechender Behandlungs- und Pflegemethoden gelindert bzw. geheilt werden. Geburtshilfe und Sterbebegleitung gehören ebenfalls zu den Aufgaben eines Krankenhauses. Handelt es sich um Teilbereiche eines Krankenhauses, spricht man auch von Klinik bzw. Klinikum; im Falle einer militärischen Einrichtung von Lazarett. Häufig sind Krankenhäusern Polikliniken oder Gesundheitszentren mit verschiedenen Arztpraxen zur ambulanten Versorgung von Patienten angeschlossen, die ebenso barrierefrei zu gestalten sind. Dies trifft ebenso auf private Arztpraxen in separaten Gebäuden zu.

Aufgrund der personellen Unterbesetzung der Krankenhäuser wird von den Patienten eine Mitwirkung am Behandlungsprozess erwartet. Dies ist im Falle von Patienten mit schweren und Mehrfachbehinderungen kaum bzw. nicht möglich und bedarf hinsichtlich ihrer Inklusion anderer Überlegungen.[1] Die Gebäudearchitektur der Krankenhäuser und Arztpraxen sollte für jedermann sowohl nach innen wie nach außen selbsterklärend sein und eine klare Funktionalität und Orientierung ausstrahlen.

[1] Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (Bvkm) e. V.: Krankenhausversorgung für Patienten mit Mehrfachbehinderung, Projekt "Entwicklung einer Zielvereinbarung zur barrierefreien Krankenhausversorgung von Menschen mit Mehrfachbehinderungen", 2010.

1.1 Mobilitätseinschränkungen bezogen auf motorische Funktionen

Einschränkungen der Mobilität hinsichtlich motorischer Funktionen beim Personal des Krankenhauses sowie bei Patienten können im Krankenhausgebäude bzw. in separaten Gebäuden mit Arztpraxen zu folgenden Problemen führen:

  • Öffnen von Türen (Eingang, Stationen, Arztpraxen, Toiletten) bzw. bei Betätigung von Aufzügen aufgrund kaum erreichbarer und zu betätigender Taster bei kleinwüchsigen Personen und Rollstuhlnutzern infolge ihrer geringeren Körpergröße und -kräfte,
  • Einschränkungen von Greifraum und Greifkraft durch Contergan-Schädigung, Muskelschwäche beim Betätigen von Türen bzw. Aufzügen,
  • altersbedingte bzw. durch Erkrankung eingetretene Stehbehinderung, verbunden mit Problemen bei langen Wartezeiten vor Arztpraxen bzw. medizinisch-diagnostischen Einrichtungen,
  • Probleme bei Benutzung von Untersuchungsgeräten wegen Übergewicht und Übergröße (z. B. Körperwaagen, Blutdruckmanschetten, Röntgeneinrichtung, OP-Tische),
  • keine an die Art der Behinderung anzupassenden bzw. zu verstellenden Untersuchungsmöbel (z. B. Patientenstuhl, -liege),
  • ungeeignete Betten für Patienten mit Übergewicht bzw. mit Übergröße,
  • Einschränkung der Bewegungsfähigkeit bei Patienten mit Übergewicht,
  • Schwierigkeiten beim Überwinden langer Gänge im Krankenhaus durch Gehbehinderungen.

1.2 Mobilitätseinschränkungen bezogen auf sensorische Funktionen

Folgende Wahrnehmungseinschränkungen hinsichtlich der Sinnesorgane sind bei der Orientierung im Krankenhaus bzw. in Gebäuden mit Arztpraxen möglich:

  • Probleme bei der Orientierung im Gebäude bei Personen mit Sehbehinderung und verminderter Sehschärfe aufgrund mangelhafter Beschriftung der Informationstafeln (Kontrast, Schriftgröße) und Kennzeichnung der Wege,
  • unzureichende Sehbedingungen infolge ungünstiger Beleuchtung von Fluren und Treppen,
  • Farbenfehlsichtigkeit und Farbenblindheit mit Problemen des Erkennens farbiger Markierungen und Signale sowie des Orientierens innerhalb und außerhalb von Krankenhausgebäuden,
  • Orientierungslosigkeit blinder Patienten bei fehlender Kennzeichnung von Info-Tafeln bzw. Wege-Markierung mittels Braille-Schrift,
  • Hörbehinderung und dadurch bedingte gestörte Wahrnehmung akustischer Signale und gestörte Sprachkommunikation,
  • altersbedingte Seh- und Höreinschränkungen verbunden mit Schwierigkeiten in der Orientierung,
  • Orientierungslosigkeit tauber Patienten bei unzureichender visueller Kennzeichnung von Info-Tafeln bzw. Wege-Markierungen sowie fehlender optischer Signale,
  • teilweise Kompensation einer Sehbehinderung durch stärker ausgeprägte taktile oder haptische Wahrnehmung von Oberflächenstrukturen zur Information und Orientierung im Krankenhaus.[1]
[1] Taktil: Passive Wahrnehmung mechanischer Eindrücke mit den Händen. Haptisch: Tastendes Begreifen.

1.3 Mobilitätseinschränkungen bezogen auf kognitive Funktionen

Folgende Mobilitätseinschränkungen kognitiver Art sind in Krankenhäusern und Gebäuden mit Arztpraxen denkbar:[1]

  • Kommunikationsstörungen im Zusammenhang mit eigenen Ausdrucksweisen und Denkmustern und daraus resultierende Probleme beim Zusammenwirken von Arzt und Patient,
  • höherer Zeitaufwand für Prozesse der Informationsaufnahme und -verarbeitung, z. B. bei Diagnosen mit Medizintechnik,
  • eingeschränkte Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit durch Demenz oder geistige Behinderung.[2]
[1] Kognitiv: Kognitive Funktionen beziehen sich auf das Denken im umfassenden Sinn.
[2] Demenz: Verursacht durch Erkrankungen des Gehirns umfasst sie Defizite in kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten.

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