Zur Unterstützung der Planung und Realisierung eines barrierefreien Stadt-, Regional- und Fernlinienverkehrs kann anhand von Beispielen folgende Checkliste herangezogen werden:[1]

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Art der Behinderung/Probleme Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Bushaltestellen
1.1 Regionalbushaltestellen
  • Schwierigkeiten körperlich, seh- und hörbeeinträchtigter Personen beim Befahren/Begehen der Verkehrswege zum Bussteig infolge fehlender bzw. unzureichender Barrierefreiheit
  • Gefahr des Ausrutschens, Stolperns und Stürzens insbesondere von geh- und sehbeeinträchtigten Personen aufgrund schlechter Oberflächenbeschaffenheit, von Unebenheiten und Spalten
  • Gefühl der Unsicherheit und Hilflosigkeit blinder und sehbeeinträchtigter Reisender sowie Personen mit kognitiven Einschränkungen bei fehlenden Orientierungsmöglichkeiten entlang der Verkehrswege sowie im Haltestellenbereich

BGG

LGG

DIN EN 12665

DIN EN 13201-1

DIN 18040-3

DIN 32974

DIN 32975

DIN 32984

DIN EN 16165

Technische Maßnahmen:

  • stufenloser Verkehrsweg zum Bussteig mit 3 cm Bordabsenkung an Zu- oder Abgangswegen
  • Kopffreiraumhöhe ≥ 225 cm
  • lichte Breite ≥ 180 cm
  • Längsneigung ≤ 3 % bzw. ≤ 6 % mit mindestens alle 10 m ein ≥ 150 cm langes Zwischenpodest
  • Breite des hindernisfreien Bussteigs von der Bussteigkante ≥ 150 cm
  • Bewegungsfläche ≥ 150 cm x 150 cm vor fahrzeuggebundener Einstiegshilfe an 2. Fahrzeugtür
  • rutschfeste, ebene, fugenlose Oberflächenbelege nach DIN 51130 (R ≥ 11 oder R 10/V 4)
  • taktil wahrnehmbarer, visuell kontrastierender Warnstreifen entlang der Bussteigkante (Breite : 30 cm, Abstand zur Kante: 60 cm)
  • Kennzeichnung des Haltestellen- und Einstiegsbereiches mittels Bodenindikatoren
  • ausreichend helle, gleichmäßige und blendfreie Beleuchtung des Bussteigs
1.2 Stadtbushaltestellen

s. 1.1

  • Gefährdung der Verkehrssicherheit und mangelndes Sicherheitsgefühl blinder, tauber sowie seh- und hörbeeinträchtigter Personen an Haltestellen

s. 1.1

DGUV-I 215-410

DIN 1450

DIN 45645-1

Technische Maßnahmen:

  • s. 1.1
  • an Stadtbusse angepasste und innerhalb zusammenhängender Netze einheitliche Bussteighöhe von ≥ 18 cm
  • barrierefreie Gestaltung telematischer Fahrgastservice- und Informationssysteme

    • Realisierung des 2-Sinne-Prinzips
    • Anzeigen mit ausreichendem Farb- und Helligkeitskontrast (z. B. schwarze Zeichen auf weißem Grund)
    • Anzeigen in mittlerer Sichthöhe (130 cm)
    • Schriftgröße ≥ 1 cm
    • Bewegungsfläche vor Anzeige ≥ 150 cm x 150 cm
    • akustische Informationen über taktil wahrnehmbare Anforderungstaste ≥ 1,5 cm x 1,5 cm in Höhe von 85 cm
    • akustische Informationen mit Schalldruckpegel L ≥ 10 dB über Umgebungsgeräusch
    • Informationen mittels über Bodenindikatoren bzw. akustische Findesignale identifizierbare taktil-visuelle interaktive Bildschirme
  • umweltbewusste, papierlose Kommunikation mittels flexPaper-Solardisplay und interaktiven "Touch-displays"[2]
  • großflächige Indoor- und Outdoor-Bildschirme für Verkehrsinformationen auch für sehbeeinträchtigte Personen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Ticketverkäufe und Reiseinfos über moderne Apps[3]
2 Linienbusse
2.1 Ein-/Ausstieg
  • Probleme körperlich beeinträchtigter/kleinwüchsiger Personen sowie Rollstuhl- und Rollatornutzer bei zu überwindenden Höhenunterschieden
  • Unfall- bzw. Verletzungsgefahr für blinde und sehbeeinträchtigte Reisende bei unzureichender Kennzeichnung von Stufen, Spalten, Tastern, Haltegriffen

BGG

LGG

DGUV-I 240-250

DIN EN 1756-2

DIN EN 12183

DIN EN 12184

DIN EN 16165

DIN 75078-1

DIN 75078-2

Technische Maßnahmen:

  • Höhenunterschied zwischen Bussteigkante und Fußboden des Busses sowie Abstand zwischen Bus und Bahnsteig ≤ 5 cm
  • bei davon abweichenden Einstiegshöhen

    • visuell kontrastierende Stufenkanten (bei Trittstufen 4–5 cm, bei Setzstufen 1–2 cm)
    • fahrzeuggebundene Einstiegshilfe: Rampe mit ≥ 100 cm Breite, ≥ 80 cm Länge Hublift mit ≥ 80cm Breite, ≥ 120 cm Länge, Abrollsicherung frontal ≥ 10 cm, seitlich ≥ 5 cm Tragfähigkeit ≥ 350 kg
    • kontrastreicher Anforderungstaster für Einstiegshilfe an Außentür in 85 cm (bis ≤ 120 cm) Höhe über Bussteig mit akustischer/optischer Rückmeldung
  • Fahrzeugtüren mit visuell kontrastierenden Tastern (Durchmesser 25 cm²): Breite mit Rollstuhlzugang ≥ 90 cm, ≥ 80 cm zwischen Handläufen, Kennzeichnungmit Piktogrammen (Bildzeichen ≥ 3,6 cm)

Organisatorische Maßnahmen:

  • Eignungsuntersuchung der Busfahrer nach G 25
2.2 Innenraumgestaltung
  • Verletzungsgefahr für Rollstuhl- und Rollatornutzer sowie für sehbeeinträchtigte Personen aufgrund zu gering bemessener Bewegungsflächen im Bus sowie unzureichender Möglichkeiten zur Festhaltung
  • Unfallgefahr durch Ausrutschen auf glatten, feuchten Fußböden
  • Erschwernisse infolge einer nicht genügenden Anzahl von Sitzplätzen für Menschen mit Behinderungen und unzureichender Kennzeichnung
  • Probleme der Orientierung seh- und hörbeeinträchtigter Personen sowie Reisenden mit kognitiven Einschränkungen bei unzureichenden bzw. nicht eindeutig wahrnehmbaren visuellen und/oder akustischen Informationen

BGG

LGG

ASR A1.5

DIN 1450

DIN EN 12183

DIN EN 12184

DIN 32974

DIN 32975

DIN 45645-1

DIN EN 16165

Tech...

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