(1) Es werden folgende Systeme der freien Lüftung unterschieden:

System I

einseitige Lüftung mit Zu- und Abluftöffnungen in einer Außenwand; gemeinsame Öffnungen sind zulässig

System II

Querlüftung mit Öffnungen in gegenüberliegenden Außenwänden oder in einer Außenwand und der Dachfläche

Ein Beispiel für die Berechnung der erforderlichen Lüftungsquerschnitte befindet sich im Anhang.

Tabelle 3: Mindestöffnungsfläche für kontinuierliche Lüftung und für Stoßlüftung

System Maximal zulässige Raumtiefe bezogen auf die lichte Raumhöhe (h) [m] Öffnungsfläche zur Sicherung des Mindestluftwechsels
   

für kontinuierliche Lüftung

[m²/anwesende Person]

für Stoßlüftung

[m²/10 m² Grundfläche]

I

einseitige Lüftung

Raumtiefe = 2,5 x h

(bei h > 4 m: max. Raumtiefe = 10 m)

(angenommene Luftgeschwindigkeit im Querschnitt = 0,08 m/s)
0,35 1,05

II

Querlüftung

Raumtiefe = 5,0 x h

(bei h > 4 m: max. Raumtiefe = 20 m)

(angenommene Luftgeschwindigkeit im Querschnitt = 0,14 m/s)
0,20 0,60

Die angegebenen Öffnungsflächen sind die Summe aus Zuluft- und Abluftflächen.

 

(2) Eine Verringerung der Lüftungsquerschnitte bei kontinuierlicher Lüftung zur Anpassung an Witterungsbedingungen (z. B. niedrige Außenlufttemperaturen, starker Wind) muss durch Verstellbarkeit möglich sein (z. B. Kippstellung der Fenster). Ist die Verstellbarkeit der Öffnungsfläche fein justierbar, ist auch bei Außenlufttemperaturen unter +5 °C eine kontinuierliche Lüftung erreichbar.

 

(3) Sofern die Personenbelegung oder Nutzung des Bereiches nicht bekannt sind, ist für die Berechnung der Mindestöffnungsfläche von einer Grundfläche von 10 m² pro Person auszugehen.

 

(4) Bei sehr geringer Personenbelegung ist für die Berechnung der Mindestöffnungsfläche von 1 Person je 100 m² auszugehen (z. B. Lagerhalle).

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