Überblick

Seit mit der Gefahrstoffverordnung vom 23.12.2004 ca. die Hälfte aller früheren MAK- und TRK-Werte zurückgezogen wurde, fehlten der Praxis Bezugsgrößen für zahlreiche Stoffe, anhand derer die Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit von Arbeitsplatzsituationen beurteilt werden kann. Diese Funktion sollen die DNELs (Derived No Effect Level) – zumindest teilweise – übernehmen. Hersteller oder Importeure (Lieferanten) von Chemikalien müssen nach Anhang I der REACH-Verordnung (1907/2006/EG) einen (oder auch mehrere) solcher Grenzwerte angeben, bei deren Einhaltung nach ihrer Überzeugung keine Gefährdung der "nachgeschalteten Anwender" mehr besteht.

Dieser Beitrag erläutert die rechtliche Bedeutung von DNEL und beschreibt ihre Anwendung. Nicht vollständig geklärt ist bisher allerdings die rechtliche Stellung von DNEL gegenüber den "traditionellen" Grenzwerten (MAK oder AGW) und als Folge die Anwendung in der Praxis durch die "Downstream-User".

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), insbesondere Anhang I.

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