Besonders gefährdet sind Kopf, Füße, Hände und Ohren des Anschlägers. Mögliche Gefährdungen sind z. B.:

  • Anstoßgefahr, z. B. an Kranhaken, beim Annehmen der Anschlagmittel,
  • herabfallende Gegenstände,
  • Verletzung an spitzen oder scharfen Gegenständen im Fußbereich,
  • Verletzung durch Seile oder scharfe Kanten,
  • Unfälle bei Arbeiten im Außenbereich, z. B. durch Lastwagenverkehr.
 
Wichtig

Erhöhte Gefährdung

In Bearbeitungsbetrieben werden Lasten häufig mit flur- oder funkferngesteuerten Kranen bewegt. Der Anschläger bedient dann gleichzeitig den Kran. Daraus ergibt sich eine höhere Gefährdung, weil

  • mindestens eine Hand für die Steuerbirne/das Steuerpult benötigt wird,
  • der Kranfahrer sehr nah am Geschehen ist,
  • unbeabsichtigte Bewegungen beim Handhaben oder Positionieren der Anschlagmittel zu fehlerhaften Steuerimpulsen führen können (Abschn. 3 DGUV-I 209-013),

Bei funkferngesteuerten Kranen muss der Kranbediener nicht unbedingt in der Nähe der Last sein; dies kann bedeuten, dass er den Gefahrenbereich nicht einsehen kann. Er benötigt dann einen Einweiser (z. B. den Anschläger).

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