Bei Verdacht auf eine berufsbedingte Allergie sollte frühzeitig der Betriebsarzt hinzugezogen werden. Die detaillierte Suche nach dem Allergie auslösenden Stoff ist schwierig, weil oft parallel mit mehreren Stoffen und/oder mit Stoffgemischen umgegangen wird. Das erschwert letztlich auch die Ersatzstoffsuche. Außerdem beeinflussen auch viele außerberufliche Faktoren (Allgemeinzustand, psychischer Stress usw.) die Erkrankung, sodass aus der Heftigkeit der Symptome nicht unmittelbar auf die Exposition zurückgeschlossen werden kann. Dem behandelnden Arzt sollten auf jeden Fall die Sicherheitsdatenblätter der infrage kommenden Produkte zur Verfügung gestellt werden. Außerdem können bei der Diagnose Informationen der zuständigen Berufsgenossenschaft über vergleichbare Fälle hilfreich sein.

Berufsbedingte Allergien können nach entsprechender Untersuchung und Anzeige als Berufskrankheiten anerkannt werden. Die Berufsgenossenschaften der entsprechenden Branchen beraten und unterstützen bei Therapie und Rehabilitation, ggf. auch durch Umschulung bei vorliegender Berufsunfähigkeit.

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