Grundsätzlich ist auch für den betrieblichen Brandschutz DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" maßgebend. Bezüglich des betrieblichen Brandschutzes und seiner Organisation kann § 22 DGUV-V 1 herangezogen werden. Nach § 22 Abs. 1 DGUV-V 1 hat "der Unternehmer entsprechend § 10 ArbSchG die Maßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen, die insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen und von sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs geboten sind."

Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang die DGUV-I 205-002 "Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten". Hier werden die Risiken und Brandschutzmaßnahmen bei Schweißarbeiten beschrieben.

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