Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr richtet sich immer nach dem Gefahrenpotenzial in der Kommune. Sie muss mit ihren Abteilungen in der Lage sein, ein zu erwartendes Schadenszenario erfolgreich zu bekämpfen und Gefahren für Personen, Tiere und die Umwelt wirkungsvoll abwehren bzw. eindämmen zu können.

Jede Feuerwehr muss einen sog. "Normbrand" beherrschen können, der wie folgt charakterisiert wird:

  • Zimmerbrand in einem zweigeschossigen Gebäude,
  • der Treppenraum ist verraucht,
  • eine Person im Obergeschoss kann sich nicht über den Treppenraum in Sicherheit bringen.

Die örtliche Feuerwehr muss in einem bestimmten Zeitfenster eine bestimmte Anzahl an Einsatzkräften bereitstellen können, die die in einem Löschfahrzeug vorhandenen Geräte bedienen und nutzen können. Ziel ist es, die vom Schadenszenario betroffene Person ohne Gesundheitsschäden zu retten.

Abb. 1 zeigt die Kriterien, die die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr bestimmen.

Abb. 1: Tetraeder zur Beschreibung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr

Eine wichtige Größe sind die Einsatzmittel, die von der Kommune im Hinblick auf die denkbaren Gefahrenlagen vorgehalten werden müssen.

Die Leistungsfähigkeit des Kriteriums "Einsatzkräfte" ist abhängig davon, um welche Art der Feuerwehr es sich handelt – Berufsfeuerwehr oder reine freiwillige Feuerwehr. Darüber hinaus muss der Ausbildungsstand des vorhandenen Personals betrachtet werden. Gemäß den bundesweit eingeführten Feuerwehrdienstvorschriften sind alle Feuerwehrangehörigen in den ihnen zugedachten Funktionen einheitlich auszubilden. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass die Mehrheit der Feuerwehren in Deutschland reine freiwillige Feuerwehren sind.

Die Eintreffzeit ist der Parameter, der besonders stark schwanken kann, sei es durch den Berufsverkehr, durch ungünstige Straßenverhältnisse oder weitere Einflüsse.

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