Zusammenfassung

 
Überblick

In vielen Unternehmen wird das Thema Brandschutz vernachlässigt – mit der Begründung, dass es keine Brandlasten gibt und keine Produkte hergestellt werden, die brennen können. Tatsächlich wird die reale Brandgefahr dabei häufig unterschätzt. Das kann verheerende Folgen haben: Statistiken zeigen, dass 2 Drittel der von einem Brand betroffenen Betriebe innerhalb der nächsten 3 Jahre geschlossen werden, z. B. weil sich wichtige Kunden in der Wiederaufbauzeit neue Partner suchen (müssen). Umso wichtiger ist es, sich nicht nur über den vorbeugenden Brandschutz Gedanken zu machen, sondern auch über das Vorgehen im Brandfall. Dieser Einführungsbeitrag zum abwehrenden Brandschutz informiert über Ziele und Verantwortlichkeiten, über die Rolle der Feuerwehr sowie wichtige Rechtsgrundlagen.

1 Ziele des abwehrenden Brandschutzes

Eine wirkungsvolle Brandbekämpfung im Betrieb setzt verschiedene Rahmenbedingungen voraus. Nur so können die Folgen eines Brandes im eigenen Unternehmen so gering wie möglich gehalten werden.

Die wichtigsten Ziele sind dabei:

  1. Menschenleben retten und schützen,
  2. das Schadenereignis Brand so schnell wie möglich entdecken, eindämmen und bis zum Eintreffen professioneller Hilfskräfte bekämpfen,
  3. Produktionsgüter und Produktionsmittel schützen und erhalten.

Eine Statistik aus den USA über Produktionsbetriebe nach größeren Brandschäden zeigt folgendes Bild:

  • 23 % der Betriebe wurden wieder voll betriebsfähig,
  • 6 % der Betriebe fusionierten oder wurden verkauft,
  • 28 % der Betriebe wurden innerhalb von 3 Jahren stillgelegt,
  • 43 % der Betriebe nahmen den Betrieb nicht mehr auf.[1]

Das bedeutet, dass innerhalb von 3 Jahren über 2/3 der von einem Brand betroffenen Betriebe vom Markt verschwunden waren, dabei überdurchschnittlich oft Klein- und Mittelunternehmen (KMU).

Bekannte Aussagen, wie "Bei uns hat es noch nie gebrannt!" oder "Wir haben keine Brandlasten im Unternehmen und unsere Produkte brennen nicht", sind oft schlichtweg falsch und führen zu einer Unterschätzung der tatsächlichen Brandgefahren im Unternehmen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster verwies in einem Urteil aus dem Jahr 1987 darauf, dass in einem Unternehmen jederzeit mit einem Brandfall zu rechnen ist: "Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."[2]

[1] Pulm, Falsche Taktik – großer Schaden, 2. Aufl. 2002, S. 22.
[2] OVG Münster, Urteil v. 11.12.1987, 10 A 363/86.

2 Zentrale Aufgabe der Feuerwehr

Der abwehrende Brandschutz ist vor allem eine Aufgabe der Feuerwehr und bildet das Gegenstück zum vorbeugenden Brandschutz. Unter abwehrendem Brandschutz versteht man alle Aufgaben der Feuerwehr im Brandfall, um den Brand zu löschen und die Schäden zu minimieren. Dabei kommt der Reduktion der Folgeschäden eine steigende Bedeutung zu, da diese oft ein Vielfaches des Primärschadens ausmachen.

Abwehrender Brandschutz umfasst demnach feuerwehrtaktische und feuerwehrtechnische Maßnahmen, die zur Rettung von Menschen, Tieren sowie Sachwerten, der Brandbekämpfung und der Abwendung von Umweltgefahren erforderlich sind. Dabei kann der Unternehmer durch die gezielte Ausbildung von Beschäftigten für besondere Aufgaben im abwehrenden Brandschutz effektiv in die Schadensausbreitung eingreifen, bis professionelle externe Kräfte die weitere Brandbekämpfung übernehmen. Dies wird z. B. durch die Ausbildung von Brandschutzhelfern erreicht.

Allerdings muss immer darauf geachtet werden, dass diese betrieblichen Mitarbeiter i. d. R. keine Ausbildung als Feuerwehrmann gemäß den Ausbildungsvorschriften der Feuerwehren aufweisen. Sie werden daher üblicherweise als betriebliche "Brandschutzhelfer" (kurz BSH) bezeichnet.

2.1 Feuerwehrrecht

Die Organisation und Aufstellung von Feuerwehren wird in Deutschland durch die Feuerwehrgesetze der Bundesländer geregelt. Diese können, je nach Bundesland, sehr unterschiedliche Namen haben. So wird z. B. das "Gesetz zur Regelung der Aufgaben und der Organisation von Feuerwehren" in Baden-Württemberg "Feuerwehrgesetz" und in Nordrhein-Westfalen "Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)" genannt.

Die Feuerwehrgesetze verpflichten die Kommunen, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, zu unterhalten und auszurüsten, die an die örtlichen Bedürfnisse und zu erwartenden Gefahrenlagen angepasst ist. Außerdem wird darin festgelegt, welche Arten der Feuerwehr die Kommune vorhalten muss. Grundsätzlich muss jede Kommune eine freiwillige Feuerwehr gründen, ausrüsten und unterhalten. In Kommunen, die eine bestimmte Anzahl an Einwohnern überschreiten, muss zusätzlich eine Abteilung der Berufsfeuerwehr gegründet werden.

Große Unternehmen mit entsprechender Brandgefährdung unterhalten daneben eigene Werkfeuerwehren, die mit eigenen Mitarbeitern ausgestattet sind.

2.2 Leistungsfähigkeit der Feuerwehr

Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr richtet si...

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