In Wohn-, Büro- und Geschäftsgebäuden sind i. d. R. Anlagen unter 1.000 V anzutreffen. Beim Einleiten von Löschmaßnahmen an diesen elektrischen Anlagen sollten folgende Regeln eingehalten werden:

  • Solange nicht sichergestellt ist, dass die Anlage stromlos ist, muss immer mit der Gefährdung durch Strom gerechnet werden.
  • Elektrische Anlagen wenn möglich vor dem Einsatz von Löschmittel frei schalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
  • Falls möglich durch Elektrofachkräfte eine Erdung durchführen lassen. Auch das Gebäude bzw. den Gebäudeteil so schnell wie möglich frei schalten lassen.
  • Beim Einsatz von Wasser aus Wandhydranten erfolgt die Brandbekämpfung grundsätzlich im Sprühstrahl.
  • Für die Brandbekämpfung an elektrischen Anlagen empfiehlt sich immer der Einsatz von CO2-Feuerlöschern. Beim Einsatz anderer Löschmittel sollte immer ein Mindestabstand von 1 m eingehalten werden.

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