In Wohn-, Büro- und Geschäftsgebäuden sind i. d. R. Anlagen unter 1.000 V anzutreffen. Beim Einleiten von Löschmaßnahmen an diesen elektrischen Anlagen sollten folgende Regeln eingehalten werden:
- Solange nicht sichergestellt ist, dass die Anlage stromlos ist, muss immer mit der Gefährdung durch Strom gerechnet werden.
- Elektrische Anlagen wenn möglich vor dem Einsatz von Löschmittel frei schalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
- Falls möglich durch Elektrofachkräfte eine Erdung durchführen lassen. Auch das Gebäude bzw. den Gebäudeteil so schnell wie möglich frei schalten lassen.
- Beim Einsatz von Wasser aus Wandhydranten erfolgt die Brandbekämpfung grundsätzlich im Sprühstrahl.
- Für die Brandbekämpfung an elektrischen Anlagen empfiehlt sich immer der Einsatz von CO2-Feuerlöschern. Beim Einsatz anderer Löschmittel sollte immer ein Mindestabstand von 1 m eingehalten werden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen