Begriff

Eine Absturzsicherung ist eine zwangsläufig wirksame, technische Schutzmaßnahme, die das Herabfallen von Personen von höher gelegenen Ebenen auf eine tiefer gelegene Fläche bzw. auf einen Gegenstand, das Durchbrechen durch eine nicht tragfähige Fläche oder das Hineinfallen bzw. Versinken in flüssige oder körnige Stoffe verhindern soll.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Absturzsicherungen fordern v. a. Anhang 2.1 und Anhang 5.2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie § 9 und Anhang 1 Nr. 3.1.5 ff. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Im Technischen Regelwerk sind insbesondere ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" und TRBS 2121 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen" bedeutsam.

Auch im Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherungsträger finden sich an vielen Stellen Forderungen nach absturzgesicherten Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, z. B. in der DGUV-V 38 "Bauarbeiten". Als Hilfestellung bei der Umsetzung der Arbeitsschutzpflichten steht die DGUV-I 201-023 "Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwänden als Absturzsicherungen bei Bauarbeiten" zur Verfügung. Sicherheitstechnische Produktanforderungen an Absturzsicherungen enthalten zudem DIN Normen, wie z. B die DIN EN 13374 "Temporäre Seitenschutzsysteme", die DIN EN 1263 "Schutznetze" oder die DIN EN 795 "Persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen".

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