Begriff

Abbeizmittel werden eingesetzt, um Beschichtungen wie z. B. Farben oder Lacke von Oberflächen zu entfernen. Dabei wird die zu entfernende Schicht erweicht und kann dann abgelöst werden. Abbeizen wird auch als Entschichten bezeichnet. Abbeizmittel sind je nach Anwendungszweck alkalische (Ablauger), saure oder neutrale Zubereitungen. Lösemittelhaltige Mittel werden als Abbeizfluide bezeichnet. Es kommen flüssige oder pastenförmige Mittel zum Einsatz, sie sind als Farbentferner, Fassadenreiniger oder Graffitientferner auf dem Markt.

Für dichlormethanhaltige Abbeizmittel gelten wegen ihres krebserzeugenden Potenzials folgende Regelungen: Abbeizer mit ≥ 0,1 Gewichtsprozent Dichlormethan dürfen von Privatpersonen nicht verwendet werden, Gewerbe benötigen eine Sondergenehmigung. Nur die industrielle Anwendung ist zulässig (Anhang XVII Nr. 59 1907/2006/EG – REACH). Dichlormethanfreie Produkte sind wässrige Lösungen von Alkalien oder alkalischen Salzen sowie Gemische von organischen Lösemitteln, z. B. Aceton mit Säuren oder Alkalien. I. d. R. können alle Beschichtungen, die durch dichlormethanhaltige Mittel entfernt werden können, auch durch geeignete dichlormethanfreie Produkte entfernt werden. Mögliche Ersatzstoffe und -verfahren sind im Rahmen der Substitutionsprüfung zu ermittteln.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für den Einsatz von Abbeizmitteln gelten das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung.

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