Sich um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, auch die von Fremdfirmen zu kümmern, ist eine wichtige Aufgabe der Unternehmensführung und aller Führungskräfte. Diese Führungsaufgabe in einem Managementsystem zu organisieren (zu managen) ist die Intention eines Arbeitsschutz-Managementsystems (AMS). Es umfasst ganz allgemein das systematische Managen der erforderlichen betrieblichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, zur Gesundheitsförderung sowie der Anlagensicherheit. Ziele sind die Prävention von Verletzung und Erkrankung von Beschäftigten, die Bereitstellung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze, ein bewusstes, planvolles Arbeitsschutzhandeln der Beschäftigten sowie ein systematisches Vorgehen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Der Arbeitsschutz soll also als Teil des Handelns jedes Beschäftigten und der Führung des Unternehmens werden.

Arbeitsschutzmanagement bezeichnet also den Teil der Führung eines Unternehmens, der die konsequente, effektive und effiziente Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und sonstiger Vorgaben bezüglich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit managt. Hierzu definiert es Ziele für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Unternehmen (Arbeitsschutzziele), legt Grundsätze in einer Arbeitsschutzpolitik fest und regelt die Umsetzung (die Ressourcenbereitstellung, die betrieblich Arbeitsschutzorganisation, die Aufgaben, die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, die Kompetenzen sowie die Vorgehensweisen, Methoden, Verfahren und Hilfen im Arbeitsschutz), legt die Verfolgung der Umsetzung fest und regelt die Ermittlung und Bewertung des Erreichten sowie die kontinuierliche Verbesserung.

Die Einführung eines Arbeitsschutz-Managementsystems (Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) wird weder vom Gesetzgeber noch von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung explizit gefordert. Sie machen zwar umfangreiche Vorgaben zur Umsetzung der Gesetze, Vorschriften etc. sowie zur Sicherstellung der Wirksamkeit und zur Nachweisbarkeit der Umsetzung, überlassen aber die Art und Weise der Realisierung sowie der Ermittlung der Wirksamkeit weitgehend dem jeweiligen Unternehmen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge