Durch das Dreiecksverhältnis bei der Arbeitnehmerüberlassung sind sowohl Verleiher als auch Entleiher für den Arbeitsschutz des Arbeitnehmers verantwortlich.

 
Praxis-Tipp

Arbeitsschutzregeln der Zeitarbeit

Die VBG bietet in ihrer Broschüre "Die 5 Arbeitsschutzregeln der Zeitarbeit" praxisnahe Informationen.

Der Verleiher hat die Pflicht, grundsätzlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu sorgen, da er der Arbeitgeber ist. Große Personaldienstleistungsunternehmen haben deshalb eigene Sicherheitsfachkräfte. Sie gehen zu den Kundenbetrieben und schauen sich u. a. die Arbeitsplätze an. Sie beraten die Unternehmer oder Arbeitsschutzfachkräfte im Betrieb.

Für eine Gefährdungsbeurteilung kann sich der Personaldienstleister z. B. an der Gefährdungsbeurteilung des Entleihers orientieren. Bei einem Termin vor Ort sollten dann die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt bzw. abgeglichen werden. Anschließend sind die Gefährdungen und Maßnahmen zu beurteilen und ggf. Schutzmaßnahmen mit dem Kundenunternehmen abzustimmen.

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