- Begehung der Arbeitsstätten, u. a. im Hinblick auf Arbeits- und Sicherheitsbeleuchtung sowie Raumbelüftung, und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung,
- Unterstützung bei der Beschaffung der erforderlichen Arbeitsschutzvorschriften,
- Beratung zum Erstellen von Betriebsanweisungen für den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen und diversen Arbeitsmitteln sowie bei Bedarf entsprechende Unterweisung der Beschäftigten,
- Beratung zur Unterweisung der Mitarbeiter, z. B. zur jährlichen Unterweisung nach § 63 StrlSchV,
- Beratung zum Anlegen und Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses,
- Beratung bei der Auswahl und dem Einsatz von Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln für die Desinfektion/Sterilisation,
- Beratung zur vorschriftsmäßigen Lagerung der Arbeits- bzw. Gefahrstoffe,
- Beratung zur ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze im Hinblick auf einen möglichen Wechsel der Arbeitshaltung zwischen Stehen und Sitzen,
- Motivation zum arbeitsschutzgerechten Verhalten,
- Einflussnahme auf die regelmäßige Prüfung der prüfungsbedürftigen Betriebsmittel und Anlagen bezogen auf Röntgeneinrichtungen und elektrische Anlagen und Betriebsmittel zum Bohren, Schleifen und Polieren,
- Beratung zum vorbeugenden Brandschutz und zum Verhalten bei Notfällen (Alarmplan),
- Beratung zur umweltschutzgerechten Entsorgung von Abfällen,
- Beratung bei Auswahl und Einsatz von Atem- und Hautschutz.
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