Das Arbeitszeitgesetz verfolgt das Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern zu gewährleisten. Dafür werden die Arbeitszeiten und Pausen- bzw. Ruhezeiten in einem sehr engen Rahmen festgelegt. Würde es keine gesetzlichen Regelungen geben, dann würden durch eine ggf. stark zunehmende Arbeitszeit die Unfallzahlen und die arbeitsbedingten Erkrankungen zunehmen.

Das Arbeitszeitgesetz legt Obergrenzen für die Arbeitszeit fest:

  • Die tägliche Arbeitszeit beträgt generell maximal 8 Stunden.
  • Die tägliche Arbeitszeit darf um 2 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten erreicht wird, dass die durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden beträgt.
  • Nacht- und Schichtarbeit muss entsprechend gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen festgelegt werden.
  • Die Arbeitszeit bei Nachtarbeit darf um 2 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 1 Monat erreicht wird, dass die durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden beträgt.
  • Sonntags und an gesetzlichen Feiertagen darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden.

Das Arbeitszeitgesetz nennt Ausnahmen, bei denen Abweichungen zur generellen Arbeitszeitregelung möglich sind. Dabei wird verschärft darauf geachtet, dass Ersatzmaßnahmen getroffen werden, die die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter gewährleisten:

  • Die generelle Arbeitszeit darf verlängert werden, wenn ein regelmäßiger und umfangreicher Anteil Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst ist (das gilt auch für Nachtarbeit).
  • Es ist auch möglich, dass ein anderer Ausgleichszeitraum festgelegt wird.
  • Sofern Abweichungen zugelassen sind, darf die wöchentliche Arbeitszeit im Zeitraum von 6 bzw. 12 Monaten im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden betragen.
  • Sonn- und Feiertagsarbeit ist im Rahmen gesondert aufgeführter Regelungen erlaubt.

Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet Ruhepausen und Ruhezeit:

  • Ruhepausen (Pausen) sind die Zeiten, die die tägliche Arbeitszeit unterbrechen. Die Pausenzeit beträgt bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten (darf in zwei Zeitblöcke von je 15 Minuten geteilt werden) und bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit 45 Minuten. Damit eine sichere und gesunde Arbeit ermöglich wird, darf nicht länger als 6 Stunden ohne Pause gearbeitet werden.
  • Ruhezeit ist die Zeit, die den Mitarbeitern nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit zu ermöglichen ist. Die Ruhezeit beträgt generell mindestens 11 Stunden, kann in Ausnahmefällen aber verkürzt werden.

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