Zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigen sowie der Umwelt ist die Einhaltung von Vorschriften und das Vermeiden bzw. Verringern von schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich. Unternehmer bzw. Betreiber sind verpflichtet, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, den Umwelt- und Arbeitsschutz zu organisieren und Verbesserungen anzustreben. Die Bestellung von Betriebsbeauftragten ist ein Baustein im betrieblichen Umweltschutz. Die Investition lohnt sich für Unternehmer, Beschäftigte und Umwelt: gesunde und sichere Arbeitsplätze, leistungsfähige Mitarbeiter, weniger Ausfalltage, umweltfreundlichere Verfahren und Produkte.

Während in großen Unternehmen der Immissionsschutzbeauftragte häufig eine Vollzeitstelle inne hat, beauftragen kleine und mittlere Unternehmen i. Allg. externe Dienstleister. Alternativ kann auch eine Person mehrere Funktionen ausüben, sofern die entsprechende Sachkunde vorhanden und die Aufgabe vom Umfang her zu leisten ist. Auf Antrag kann die zuständige Behörde ein Unternehmen von der Pflicht zur Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten befreien (§ 6 5. BImSchV).

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