Überblick
  • Die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz trägt in erster Linie der Unternehmer. Die Pflichten im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz können auf dafür geeignete Führungskräfte übertragen werden.
  • Das Bindeglied zwischen Mitarbeitern und Führungskräften sind die Sicherheitsbeauftragten.
  • Sicherheitsbeauftragte werden vom Unternehmen dazu beauftragt, an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mitzuwirken. Sie sollen in erster Linie darauf hinwirken, dass sich ihre Kolleginnen und Kollegen sicherheitsbewusst verhalten, aber auch an Begehungen und den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilnehmen.
  • Sicherheitsbeauftragte werden von der Berufsgenossenschaft kostenlos zu den grundlegenden Prinzipien von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geschult. Es muss dazu nicht jeder Mitarbeiter geschult werden. Es reicht ein vom Gefahrenpotenzial der Arbeitsgebiete abhängiger Prozentsatz an Mitarbeitern aus.
  • Die geschulten Mitarbeiter können dann beauftragt werden, als Sicherheitsbeauftragte in ihrem Bereich tätig zu sein. Sie achten zusätzlich zu den Führungskräften darauf, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich alles regelkonform läuft. Gibt es Abweichungen oder haben die Kollegen Probleme, dann wendet sich der Sicherheitsbeauftragte als Vermittler an die Führungskraft.
  • In dem Sicherheitsbeauftragte ausgebildet und beauftragt werden, wird das Sicherheitsniveau im Unternehmen verbessert.

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