1) Müssen Verkehrswege für Fahrzeuge und Personen immer getrennt sein?

Das hängt von den betrieblichen Rahmenbedingungen ab. Aus der ASR A1.8 gehen Mindestabstände hervor. Zusätzlich werden Ausnahmen beschrieben. Es sollte jedoch auf jeden Fall versucht werden, beide Verkehrswege zu trennen, da so das Unfallrisiko deutlich gesenkt werden kann. Bei einer Neubauplanung ist dies sicherlich einfacher als bei bestehenden Gebäuden. Aber auch bei bestehenden Gebäuden gibt es oft Optimierungsmöglichkeiten, die neben der Senkung des Unfallrisikos auch zu einer Optimierung der betrieblichen Abläufe führen können.

2) Wer unterstützt bei der Planung von innerbetrieblichen Verkehrswegen?

Intern unterstützen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Da aber auch innerbetriebliche Abläufe relevant sind, können auch Materialwirtschaftler oder die eigenen Logistikbereiche unterstützen. Extern beraten auch die Ansprechpartner der Berufsgenossenschaften.

3) Gibt es organisatorische Maßnahmen, wenn eine bauliche Trennung nicht möglich ist?

Es gibt diverse Möglichkeiten wie z. B. Farbmarkierungen, Bodennägel, Markierungsleuchten, Sichtspiegel, Ampelsysteme, automatische "Schranken" oder Blitzleuchten.

4) Gibt es einen "Bestandschutz"?

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt eine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten vor. Dies trifft also auch für das Thema Verkehrswege zu. Dies muss der Unternehmer beurteilen und alle notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren. Natürlich lassen bestimmte Gebäudesituationen keine bauliche Trennung von Fahr- und Gehwegen zu. Es muss dann jedoch geprüft werden, welche Maßnahmen zur Reduzierung des Unfallrisikos möglich sind. Diese müssen dann auch umgesetzt werden.

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