1) Muss jeder Betrieb einen Hautschutzplan haben?

Nein! Aus der Gefährdungsbeurteilung muss hervorgehen, ob es Risiken für die Haut gibt. Liegen diese vor, sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Ein Hautschutzplan ist dann ein einfaches Instrument, den Beschäftigten entsprechende Informationen zu vermitteln. Häufig wird auch bei Audits danach gefragt.

2) Wer unterstützt bei der Erstellung von Hautschutzplänen?

Fast alle Hersteller von Hautschutzmitteln bieten diesen Service an. Darüber hinaus helfen aber auch Betriebsärzte und die Berufsgenossenschaften.

3) Wo muss ein Hautschutzplan aushängen?

Hautschutzpläne sollten an zentralen Stellen verfügbar sein, z. B. Waschbecken, Sanitärbereiche, Sozialräume oder direkt im Arbeitsbereich, in dem Hautschutzmittel erforderlich sind.

4) Muss es bei ausschließlichem Einsatz von Desinfektionsmitteln, z. B. in Krankenhäusern und in der Lebensmittelindustrie, ebenfalls einen Hautschutzplan geben?

Ja. Es liegt eine Gefährdung der Haut vor. Desinfektionsmittel bestehen in den meisten Fällen aus einem großen Anteil Alkohol. Alkohol entfettet die Haut. Der Säureschutzmantel wird zerstört. Eine Hautpflege ist daher sehr wichtig. Ein Hautschutzplan zeigt entsprechende Produkte und Vorgehensweisen auf.

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