Nach ASR A2.3 soll anhand von Evakuierungsübungen überprüft werden, ob

  • die Alarmierung zu jeder Zeit unverzüglich ausgelöst werden kann,
  • die Alarmierung alle Personen erreicht,
  • sich alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, über die Bedeutung der jeweiligen Alarmierung im Klaren sind und danach handeln,
  • die zu evakuierenden Bereiche frei von Personen sind.

Evakuierungsübungen wie auch andere praktische Brandschutzübungen sind für Beschäftigte meist eindrücklicher als theoretische Unterweisungen und tragen sowohl zu mehr Sachkompetenz als auch zu einem verbesserten Verantwortungsgefühl für betriebliche Sicherheitsbelange bei.

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