Für die Gefährdungsbeurteilung und die ggf. erforderliche Nachrüstung von Altmaschinen ist der Unternehmer verantwortlich. Der Unternehmer kann die Prüfung einer nachgerüsteten Altmaschine durch die für die jeweilige Altmaschine "Befähigte Person" durchführen lassen.

 
Praxis-Tipp

Maschinenhersteller hinzuziehen!

Diese "Befähigte Person" ist im Fall Ihrer Altmaschine der Sachkundige, der diese Maschine bereits seit vielen Jahren wiederkehrend prüft. Führt dieser Sachkundige auch die erstmalig durchzuführende sicherheitstechnische Prüfung durch, bei der auch festgelegt wird, was wie nachgerüstet wird? Hier können Sie gerne den Maschinenhersteller hinzuziehen, sofern dieser noch existiert. Unterstützung erhalten Sie aber auch von Sachverständigen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge