1) Wer unterstützt bei der Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe?

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen hauptsächlich über die notwendigen Fachkenntnisse. Zusätzlich bieten auch Hersteller sowie Ansprechpartner der Berufsgenossenschaften Unterstützung an.

2) Wer trägt die Kosten für Schutzhandschuhe?

Die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen müssen generell vom Arbeitgeber getragen werden (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Dies gilt in besonderem Maße auch für alle Arten von PSA – das hat die einschlägige Rechtsprechung schon vor vielen Jahren eindeutig festgelegt (z. B. BAG, Urteil v. 18.8.1982, 5 AZR 493/80).

3) Was ist, wenn Beschäftigte Schutzhandschuhe nicht tragen?

Beschäftigte haben vorgeschriebene PSA, zu der auch Schutzhandschuhe gehören, gem. § 15 ArbSchG und § 30 Abs. 2 DGUV-V 1 zu tragen. Die Nichtbeachtung kann bis zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen.

4) Gibt es einen universellen Schutzhandschuh?

Nein. Die möglichen Gefährdungen sind sehr unterschiedlich. So gibt es allein auf dem Gebiet der Chemikalienschutzhandschuhe eine große Vielfalt, da das Durchdringen des Handschuhmaterials stark von den Eigenschaften der Chemikalie abhängt.

5) Sollten die Mitarbeiter in die Auswahl der Schutzhandschuhe miteinbezogen werden?

§ 29 Abs. 1 DGUV-V 1 verpflichtet den Arbeitgeber dazu, die Mitarbeiter vor der Bereitstellung der PSA "anzuhören". Unabhängig von dieser Forderung ist die Beteiligung von Mitarbeitern bei der Auswahl von Schutzhandschuhen aber auch sinnvoll, weil

  • beim späteren Einsatz die Trageakzeptanz steigt und
  • durch Trageversuche ermittelt werden kann, welche PSA für den praktischen Einsatz am besten geeignet ist.

Beachten Sie zudem, dass der Betriebs- oder Personalrat an der Auswahl der PSA beteiligt werden muss.

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